Drohnenführerschein. Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO.

Schulung und Prüfung für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme nach § 21a Luftverkehrs-Ordnung.
Seminar
Zurzeit keine Termine
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
16 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 17650
Steuerer von Multikoptern bzw. unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) mit mehr als 2 kg Startgewicht benötigen seit 1. Oktober 2017 den sogenannten Drohnenführerschein. Nach Teilnahme an diesen Kurs können Sie Ihre Prüfung zur Erlangung der Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 21d LuftVO) zum Betrieb von UAS ablegen.

Nutzen

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Zielgruppe

Prüfingenieure und Sachverständige für technische Anlagen und Gebäude, Mitarbeiter von Überwachungs und -Sicherungsunternehmen.

Voraussetzungen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate

Abschluss

Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 21d LuftVO) zum Betrieb von UAS.

Inhalte des Seminars

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