Steuerer von Multikoptern bzw. unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) mit mehr als 2 kg Startgewicht benötigen seit 1. Oktober 2017 den sogenannten Drohnenführerschein. Nach Teilnahme an diesen Kurs können Sie Ihre Prüfung zur Erlangung der Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 21d LuftVO) zum Betrieb von UAS ablegen.
Nutzen
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Profitieren Sie von unserem Expertenwissen als vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Prüfstelle für die Ausstellung des Kenntnisnachweises ("Drohnenführerscheins") nach § 21d LuftVO.
Mit dem Kenntnisnachweis erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis durch die Genehmigungsbehörde.
Bei diesem Kurs handelt es sich um eine anerkannte Weiterbildung zur Rezertifizierung von Sachverständigen, Prüfingenieuren und Datenschutzbeauftragten.
Zielgruppe
Prüfingenieure und Sachverständige für technische Anlagen und Gebäude, Mitarbeiter von Überwachungs und -Sicherungsunternehmen.
Voraussetzungen
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 21d LuftVO) zum Betrieb von UAS.
Inhalte des Seminars
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Rechtliche Rahmenbedingungen für die zivile Multikopternutzung