Schulung und Prüfung für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme nach § 21a Luftverkehrs-Ordnung.
Steuerer von Multikoptern bzw. unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) mit mehr als 2 kg Startgewicht benötigen seit 1. Oktober 2017 den sogenannten Drohnenführerschein. Nach Teilnahme an diesen Kurs können Sie Ihre Prüfung zur Erlangung der Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 21d LuftVO) zum Betrieb von UAS ablegen.
Nutzen
Profitieren Sie von unserem Expertenwissen als vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Prüfstelle für die Ausstellung des Kenntnisnachweises ("Drohnenführerscheins") nach § 21d LuftVO.
Mit dem Kenntnisnachweis erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis durch die Genehmigungsbehörde.
Bei diesem Kurs handelt es sich um eine anerkannte Weiterbildung zur Rezertifizierung von Sachverständigen, Prüfingenieuren und Datenschutzbeauftragten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 21d LuftVO) zum Betrieb von UAS.
Zielgruppe
Prüfingenieure und Sachverständige für technische Anlagen und Gebäude, Mitarbeiter von Überwachungs und -Sicherungsunternehmen.
Anforderungen
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate
Inhalte
Rechtliche Rahmenbedingungen für die zivile Multikopternutzung