Ausbildung von ZfP-Personal
in der Eindringprüfung - Stufe 2.
Sie wollen als erfolgreiches Unternehmen aus dem allgemeinen Stahlbau, dem Rohrleitungsbau, Schiffbau etc. Ihre Fertigungsabläufe optimieren? Dazu sollten Sie Ihr Prüfpersonal aus dem Bereich der Qualitätssicherung zertifizieren lassen. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH vermittelt fundierte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in den verschiedenen Verfahren der Zerstörungsfreien Prüfung.
Nutzen
Sie werden gemäß ISO 9712 in der Eindringprüfung (genormt in DIN EN 3452) ausgebildet und erlernen, wie durch Ausnutzung des Kapillareffekts der Nachweis von Fehlern auf der Oberfläche metallischer und nicht-metallischer Bauteile erbracht wird.
Sie erlernen, wie eine Farbeindringprüfung zur Bewertung eines Produktes auf Normabweichungen bzw. Fehler als ein wichtiger Fertigungsschritt zur Qualitätssicherung durchzuführen ist.
Als Inhaber der Stufe 2 dürfen Sie Farbeindringprüfungen selbständig nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensanweisungen durchführen.
Sie dürfen schriftliche Prüfanweisungen erstellen, Tätigkeiten der Stufe 1 überwachen und Personal unterhalb der Stufe 2 anleiten.
Sie dürfen Prüfergebnisse bewerten, zusammenstellen und dokumentieren.
Sie fertigen Prüfberichte an und bestätigen die Ergebnisse mit Ihrer Unterschrift als Prüfaufsicht.
Mit der Qualifizierung sparen Sie Zeit und Kosten, weil Sie nicht mehr auf Fremdleistungen angewiesen sind.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung Eindringprüfung Stufe 2 (PT2) abgeschlossen. Die erfolgreich absolvierte Qualifizierungsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil zum Erlangen Ihres ISO 9712-Zertifikates. Den Zertifizierungsantrag erhalten Sie im Seminar.
Zielgruppe
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbständig tätige Ingenieure.
Anforderungen
mindestens 2 Wochen Berufspraxis in der Zerstörungsfreien Prüfung unter Aufsicht von qualifiziertem Personal
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