Rechte und Pflichten bei der Ausführung
von Bauleistungen aus Auftragnehmer- und
Auftraggebersicht. Auf den Punkt gebracht.
Die VOB/B ist das Kernstück der VOB. Sie enthält die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und findet, obwohl sie kein Gesetz ist - vorsichtig geschätzt - bei mehr als 80% der Bauvorhaben Anwendung.
Nutzen
Praxisbezogen und anschaulich - ohne theoretischen Ballast - lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten nach VOB/B kennen.
Sie kennen auch Rechtspositionen der Gegenseite und können dadurch teure justiziable Konflikte im Vorfeld vermeiden.
Zielgruppe
Architekten, Bauingenieure, öffentliche und private Bauherren, Bauunternehmer und deren Mitarbeiter, Handwerker.
Alle, die verantwortlich mit der Ausführung von Bauarbeiten zu tun haben.
Inhalte
Bauvertrag
Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag (§ 5 VOB/A § 2 Nr. 2 VOB/B)
Wirksame Einbeziehung der VOB/B in das Vertragsverhältnis
Art und Umfang der Architektenvollmacht
Bedeutung der VOB (Teil A, B und C) für die Vertragspartner
Ausführungsphase
Geschuldete Leistung
Anordnungs- und Regelungsbefugnis des Auftraggebers (§ 4 VOB/B)
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§ 3 VOB/B)
Vertragsfristen, Verzug des Auftragnehmers (§ 5 VOB/B)
Behinderung und Unterbrechung des Bauablaufs (§ 6 VOB/B)
Kündigung des Bauvertrages (§§ 8 und 9 VOB/B)
Abnahme
Förmliche Abnahme (§ 12 Nr. 4 VOB/B)
Fiktive Abnahme (§ 12 Nr. 5 VOB/B)
Stillschweigende (schlüssige) Abnahme
Abnahmeverweigerung und ihre Folgen (§ 12 Nr. 3 VOB/B)
Vergütung
Grundsätzliche Regelungen gemäß § 2 Nr. 1 VOB/B
Preisanpassung bei Mehr- oder Mindermengen gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B
Vergütung für geänderte Leistung (§ 2 Nr. 5 VOB/B)
Vergütung für geforderte zusätzliche Leistungen (§ 2 Nr. 6 VOB/B)
Vergütung für nicht beauftragte Leistung (§ 2 Nr. 8 VOB/B)
Abrechnung
Abrechung des Pauschal- und Einheitspreisvertrages (§ 14 VOB/B)
Aufmaß
Abrechnung des Stundenlohnvertrages (§ 15 VOB/B)
Abschlags- und Schlusszahlung (§ 16 VOB/B)
Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung (§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B)
Sicherung der Vergütungsansprüche
Mängelansprüche/Gewährleistung
Baumängel
Prüf- und Hinweispflicht des Auftraggebers (§ 4 Nr. 3 VOB/B)