Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von Baumaschinen-Radladern ist in Deutschland die Voraussetzung zur ordungsgemäßen Benutzung aller kraftbetriebenen Baumaschinen gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
Nutzen
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Sie sind sicher im Umgang mit Radladern
Sie kennen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
Sie erwerben Fahrausweis zum führen von Radladern.
Zielgruppe
Personen, die zukünftig Radlader bedienen sollen.
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.
Abschluss
Bedienberechtigung
Theorie- und Praxisprüfung.
Inhalte des Seminars
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Inhalte der theoretischen Unterweisung ergeben sich aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, wie der DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 und 2.8 und der DGUV Vorschrift 52.
In der theoretischen Unterweisung werden folgende Themen behandelt:
Begriffsbestimmungen für Baumaschinen
Unfallverhütungsvorschriften
Fahrbetrieb und Arbeitseinsatz
Wartung und Instandsetzung
Arbeiten im Bereich von elektrischen Frei- und Erdleitungen
Transport und Ladungssicherung
Die theoretische Unterweisung wird ergänzt durch praktische Erdarbeiten, Übungen und Fahrtraining.
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