Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben. Bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse kann die Schulung verkürzt werden.
Nutzen
Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.
Zielgruppe
Zum Einsatz als Auto- und Mobilkranführer vorgesehene Personen, die Vorkenntnissen bei der Nutzung von Hebezeugen nachweisen können.
Anforderungen
Umfangreiche Vorkenntnisse im Umgang mit Hebezeugen.
Inhalte
Gesetzliche Grundlagen
Aktuelle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
Verantwortung/Rechtsfolgen
Gefährdungsbeurteilung
Kranarten und Verwendungszweck
Technische Voraussetzungen
Möglichkeiten der Lastaufnahme
Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten