Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben. Bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse kann die Schulung verkürzt werden.
Nutzen
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Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.
Zielgruppe
Zum Einsatz als Auto- und Mobilkranführer vorgesehene Personen, die Vorkenntnissen bei der Nutzung von Hebezeugen nachweisen können.
Voraussetzungen
Umfangreiche Vorkenntnisse im Umgang mit Hebezeugen.
Inhalte des Seminars
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Gesetzliche Grundlagen
Aktuelle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
Verantwortung/Rechtsfolgen
Gefährdungsbeurteilung
Kranarten und Verwendungszweck
Technische Voraussetzungen
Möglichkeiten der Lastaufnahme
Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Unfälle im Zusammenhang mit Kranarbeiten
Erfahrungsaustausch
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