Arbeitsschutz

Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV.

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 8 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 05322

Erneuern Sie Ihren Sachkundenachweis.

Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Jahre nach der erfolgreichen Sachkundeprüfung ist eine eintägige Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung nachzuweisen.

Nutzen

  • Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, welche als Nachweis der Fortbildung zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde gegenüber der Behörde dient.
  • Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse zu betreffenden Gesetzen und Verordnungen.
  • Sie frischen Ihr Wissen im Umgang, der Kennzeichnung und mit Schutzmaßnahmen auf.

Zielgruppe

Personen, welche alle sechs Jahre an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde nach §11 Chemikalien-Verbotsverordnung teilnehmen müssen.

Anforderungen

  • Bestandene Prüfung als sachkundige Person nach ChemVerbotsV oder GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen
Oder
  • Eine Qualifikation nach §11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Drogisten, geprüfte Schädlingsbekämpfer)

Inhalte

  • Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen
  • ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
  • REACH und CLP-Verordnung
  • Biozide und Pflanzenschutzmittel
  • Abgabe von Stoffen und Gemischen, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
  • rechtliche Vorgaben für die Abgabe und Anwendung

Hinweise

Augrund von behördlichen Auflagen sind folgende Maßnahmen bei einer Veranstaltung im Virtual Classroom notwendig:

  • Unterzeichnung einer Erklärung, dass die Teilnahme an der Veranstaltung persönlich und vollständig erfolgt ist.
  • Eine Kamera zur Identifizierung ist zwingend erforderlich, die Kamera muss während der gesamten Veranstaltung eingeschaltet bleiben.

Wir bitten um Verständnis, dass ohne Erfüllung dieser Auflagen keine Teilnahmebscheinigung ausgestellt werden darf.

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