Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Jahre nach der erfolgreichen Sachkundeprüfung ist eine eintägige Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung nachzuweisen.
Nutzen
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, welche als Nachweis der Fortbildung zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde gegenüber der Behörde dient.
Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse zu betreffenden Gesetzen und Verordnungen.
Sie frischen Ihr Wissen im Umgang, der Kennzeichnung und mit Schutzmaßnahmen auf.
Zielgruppe
Personen, welche alle sechs Jahre an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde nach §11 Chemikalien-Verbotsverordnung teilnehmen müssen.
Anforderungen
Bestandene Prüfung als sachkundige Person nach ChemVerbotsV oder GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen
Oder
Eine Qualifikation nach §11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Drogisten, geprüfte Schädlingsbekämpfer)
Inhalte
Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen
ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
REACH und CLP-Verordnung
Biozide und Pflanzenschutzmittel
Abgabe von Stoffen und Gemischen, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
rechtliche Vorgaben für die Abgabe und Anwendung
Hinweise
Augrund von behördlichen Auflagen sind folgende Maßnahmen bei einer Veranstaltung im Virtual Classroom notwendig:
Unterzeichnung einer Erklärung, dass die Teilnahme an der Veranstaltung persönlich und vollständig erfolgt ist.
Eine Kamera zur Identifizierung ist zwingend erforderlich, die Kamera muss während der gesamten Veranstaltung eingeschaltet bleiben.
Wir bitten um Verständnis, dass ohne Erfüllung dieser Auflagen keine Teilnahmebscheinigung ausgestellt werden darf.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 ChemikalienVerbotsV.
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