Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Live-Online-Training.
Rechtsgrundlagen sowie wertvolle Tipps zur Umsetzung in der Praxis.
Die Krankheitstage von Arbeitnehmern aufgrund von psychischen Belastungen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. In 2011 betrug die durchschnittliche Krankheitsdauer 23 Tage pro Patient. (Quelle: BAUA). Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahr 2013 sind Arbeitgeber nach § 5 Abs. 3 verpflichtet, psychische Belastungen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen angemessen zu berücksichtigen, um Gesundheitsgefährdungen ihrer Beschäftigten zu vermeiden. Hinsichtlich der Methoden zur Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben. Leitfäden der Arbeitsschutzinstitutionen geben aber eine Orientierung in Bezug auf Qualität und Struktur einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Mit diesem vierstündigen Live-Online-Training verschaffen Sie sich einen Überblick über Anforderungen und Ansätze zur Umsetzung einer solchen Gefährdungsbeurteilung.
Nutzen
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Zielgruppe
Alle Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebliche Gesundheitsmanager, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Wollen Sie sich vertiefte Kenntnisse zu Anforderungen an und Durchführung von Gefährdungsanalysen verschaffen, empfehlen wir Ihnen unser eintägiges Präsenzseminar unter Veranst.-Nr. 36022.Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Weiterbildung haben:
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