Geprüfter Küchenmeister (IHK).
- Seminar
- Blended Learning
- Zurzeit keine Termine
- 460 Unterrichtseinheiten
- IHK-HWK
Seminarnummer: 51070
Berufsbegleitend zum Küchenmeister.
Der Küchenmeister ist in Großküchen sowie in der Hotellerie und Gastronomie verantwortlich für das Management des Küchenbetriebes. Neben den kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben, übernimmt der Küchenmeister die Beratung von Gästen sowie die Erstellung von speziellen Angeboten. Er leitet Fachkräfte an und verantwortet die betriebliche Ausbildung. Seine Fachkenntnisse müssen die steigenden kulinarischen Ansprüchen der Gäste erfüllen. Die Qualifikation als Küchenmeister ist heute eine wesentliche Voraussetzung, um die Leitung von Krankenhaus-, Pflegeeinrichtungs-, Werksküchen und Mensen zu übernehmen.
Nutzen
- Sie erwerben speisentechnologische und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse.
- Sie erlernen das erforderliche Wissen für die Einhaltung einschlägiger rechtlicher Vorschriften in Hinblick auf Hygiene und Lebensmittelrecht.
- Der Meisterbrief eröffnet Ihnen Chancen als Führungskraft in Großküchen, Hotellerie und Gastronomie.
Abschluss
IHK-HWK
Nach erfolgreich abgelegten Prüfungen vor der IHK erhalten Sie ein Zeugnis und den Meisterbrief als Geprüfter Küchenmeister (IHK).
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Köche aus Großküchen sowie Gastronomie oder Hotellerie mit mehrjähriger Berufserfahrung, die als Fach- und Führungskraft Verantwortung übernehmen wollen.
Anforderungen
An der Prüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
1. Abschluss einer dreijährigen anerkannten Ausbildung und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis oder2. Abschluss einer zweijährigen anerkannten Ausbildung und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
3. mindestens vier Jahre Berufspraxis.
Zur Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. Die abgelegte Prüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und2. Abschluss einer dreijährigen Ausbildung und mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder Abschluss einer zweijährigen Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis oder
3. mindestens sechs Jahre Berufspraxis
Zur Praktischen Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegten Prüfungen Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen und Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO) und2. Abschluss einer dreijährigen Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis oder Abschluss einer zweijährigen Ausbildung und mindestens vier Jahre Berufspraxis oder
3. mindestens acht Jahre Berufspraxis.
Inhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
- Gäste beraten und Produkte vermarkten
Hinweise
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)ist nicht inklusive.
Die erforderliche Fachliteratur sowie Skripte werden zur Verfügung gestellt.