Bau, Gebäude und Immobilien

Mängelansprüche und Gewährleistung im Baurecht.

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 8 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 01789

Die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Auftreten von Baumängeln. Praktikerseminar für Nicht-Juristen.

Rechtsstreitigkeiten bei Bauvorhaben entstehen häufig aufgrund von Baumängeln. Neben technischem Wissen zur Mängelbeseitigung benötigt jeder im Bauwesen Verantwortliche auch rechtliches Grundlagenwissen, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden oder zumindest gering zu halten.

Nutzen

  • Mängelrechte (Gewährleistungsregelungen) nach BGB und VOB/B sowie Fallbeispiele aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung werden Ihnen als Nicht-Juristen leicht verständlich erläutert.
  • Sie gewinnen größere Sicherheit bei der Beurteilung der Rechtslage in Problemsituationen und können unberechtigten Forderungen der Gegenseite gelassener entgegentreten.

Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, öffentliche und private Bauherren, Bauunternehmer und deren Beschäftigte, Handwerker, Mitarbeitende aus Bauämtern und Immobilienverwaltungen. Alle, die verantwortlich mit der Ausführung von Bauarbeiten zu tun haben.

Inhalte

Allgemeines
  • Mangelbegriff
  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Bedeutung der VOB/C
  • Mängelrüge
  • Beweislast
Prüf- und Hinweispflicht
  • Umfang der Prüfpflicht
  • Form der Hinweispflicht
  • Adressat der Bedenkenanmeldung
  • Verletzung der Prüf- und Hinweispflicht
  • Nichtbeachtung der Bedenken durch Auftraggeber
Mangelbeseitigung
  • Voraussetzung
  • Unmöglichkeit
  • Unverhältnismäßigkeit
  • Sowieso-Kosten
  • Vorteilsausgleich
Selbstvornahme
  • Voraussetzungen
  • Kostenerstattung
  • Kostenvorschuss
  • Unberechtigte Selbstvornahme
Minderung
  • nach VOB
  • nach BGB
Schadensersatz
  • Struktur des Schadensersatzes nach VOB/B
  • Nutzungsausfallschaden
  • Entgangener Gewinn
  • Mangelbeseitigungskosten
  • Gutachter- und Rechtsanwaltskosten
Verjährung
  • Verjährungsfristen nach BGB und VOB/B
  • Wirkung der Verjährung
  • Beginn der Verjährung
  • Hemmung der Verjährung durch Verhandlung
  • Hemmung durch Rechtsverfolgung
  • Quasi-Unterbrechung nach VOB/B
  • Verjährung bei Arglist
  • Verjährung bei Organisationsverschulden
Nach oben

Wir helfen gerne weiter!

Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Weiterbildung haben:

0800 135 355 77

servicecenter@de.tuv.com