Pflegedienstleiter ambulante Pflegedienste (TÜV).
Für Leitungsaufgaben qualifizieren. Mit optionaler Zusatzqualifikation Qualitätsbeauftragter (TÜV).
Mit dieser Weiterbildung können Sie als verantwortliche Pflegefachkraft in einem ambulanten Pflegedienst tätig werden. Mit Ihren Kenntnissen u.a. aus den Bereichen Pflegeorganisation und Qualitätsmanagement entwickeln Sie passende Pflegekonzepte und stellen die Einhaltung von Pflegestandards sicher.
Nutzen
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Zielgruppe
Pflegepersonal von ambulanten Diensten in der Alten- und Krankenpflege, das Leitungsaufgaben wahrnimmt oder anstrebt und nicht über betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Führungs-Know-how verfügt.Voraussetzungen
- Abschluss in einem pflegerischen Beruf (Altenpfleger, Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) mit staatlicher Anerkennung und
- eine mindestens 2-jährige Berufspraxis (davon 1 Jahr im ambulanten Bereich) innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Prüfung.
Abschluss
Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Pflegedienstleiter ambulante Pflegedienste (TÜV)“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 2411150561. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten. .Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Achtung: Die Möglichkeit der Abrechnung mit Krankenversicherungen (nach SGB V) bezüglich der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) für Altenpfleger kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Bitte klären Sie dies mit Ihren zuständigen Krankenversicherungen in Ihrem Bundesland ab.
- Im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender können für diese Veranstaltung 40 Fortbildungspunkte angerechnet werden.
- Die Weiterbildungen Pflegedienstleiter ambulante Pflegedienste (TÜV) und Pflegedienstleiter (TÜV) erfüllen die Vorgaben nach § 71 Abs. 3 SGB XI. Neben der gesetzlich geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung ist eine solche Weiterbildung Voraussetzung, um als verantwortliche Pflegefachkraft tätig zu werden.
- Dieser Lehrgang ist berufsbegleitend, was Ihnen ein nahezu uneingeschränktes berufliches Engagement ermöglicht.
Terminauswahl
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