Gesundheit und Pflege

Prüfungsvorbereitung Fachwirt:in Gesundheits-/Sozialwesen (IHK).

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 40 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 54021

Sichern Sie sich Ihren Erfolg durch prüfungsorientierte Vertiefung von Schwerpunktthemen.

Dieses Seminar bereitet Sie gezielt auf die Prüfung zum:r Geprüften Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen vor der IHK vor. Anhand von prüfungsrelevanten Fragen wird der Umgang mit IHK-Prüfungen geübt und auf mögliche Stolperfallen aufmerksam gemacht. Offene fachliche Fragen können, soweit es in diesem Rahmen möglich ist, geklärt werden.

Nutzen

Sie vertiefen Schwerpunktthemen unter Berücksichtigung von Fragestellungen, die für die Prüfungssituation und die Praxisumsetzung danach von besonderer Relevanz sind. Damit sind Sie bestens auf die IHK-Prüfung sowie auf eine verantwortungsvolle berufliche Praxis vorbereitet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer als Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK).

Zielgruppe

Angehende Fachwirt:innen im Gesundheits- und Sozialwesen.

Anforderungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
  • Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Prüfungsverordnung § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
  • Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Inhalte

  • Planung, Steuerung und Organisation betrieblicher Prozesse
  • Steuerung von Qualitätsmanagementprozessen
  • Schnittstellen und Projektgestaltung
  • Steuerung und Überwachung betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Personalführung und Personalentwicklung
  • Marketing
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