Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2.

Qualifizieren Sie sich zum Spielplatzprüfer, um nach der Zertifizierung Inspektionen nach DIN EN 1176 vorzunehmen.
Seminar
8 Termine verfügbar
Zertifikat
Präsenz
40 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 10044
Spielplatzbetreiber sind verpflichtet, ihre Spielgeräte nach DIN EN 1176 in einer jährlichen Hauptinspektion bzw. einer Erstinspektion nach Geräteneubau, durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen. Dieses 5-tägige Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde zum Spielplatzprüfer gemäß der DIN 79161-1 und -2 und schließt mit der Zertifikatsprüfung ab.

Nutzen

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Zielgruppe

Geeignet für Verantwortliche für Spielplätze in Kommunen, Wohnbaugesellschaften, Kindergärten, Schulen und Heimen sowie Personen, die die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen durchführen.

Voraussetzungen

Eine mindestens dreijährige Spielplatzgeräte bezogene Tätigkeit (Berufserfahrung). Die Berufserfahrung setzt voraus, dass der Prüfling sich im Berufsleben praktisch mit Spielplatzgeräten und Spielplätzen (z.B. Planung, Herstellung, Installation, operative Inspektion, Wartung und Betrieb) befasst hat. Die Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Abschluss

Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als "Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000037960. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Das Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und 2“ hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einem Auffrischungskurs - ohne erneute Prüfung - alle drei Jahre zu verlängern.

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