Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, Stoffe und Produkte registrieren zu lassen. Stoffe, die nicht vorregistriert wurden, dürfen seit Dezember 2008 nicht mehr in der EU vertrieben werden. Aber auch Hersteller und Importeure, die vorregistriert haben, müssen sich weiteren Verpflichtungen und Aufgaben unter REACH stellen. Gemäß der Maxime „More Data, More Market“ sind die Fristen zur Abgabe des Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur gestaffelt nach Herstellungsmenge. Für Stoffe mit einer Herstellungs- oder Importmenge von mehr als 1000 t/a musste die Meldung bereits erfolgen. Für Stoffe, deren Herstellungs- oder Importmengen kleiner als 1000 t/a sind, wird die REACH-Registrierung schrittweise bis 2018 umgesetzt. Da hierfür Expertisen und nicht unerhebliche Ressourcen benötigt werden, sollten betroffene Betriebe die Umsetzung frühzeitig angehen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Nutzen
Details anzeigen
In diesem Seminar erwerben Sie das notwendige Wissen, um die firmenbezogenen REACH-Maßnahmen zu steuern. Sie bauen in Ihrem Unternehmen Kompetenz zur Registrierung von Stoffen nach den REACH-Vorgaben auf.
Zielgruppe
REACH-Beauftragte in chemieproduzierenden Unternehmen, chemieverarbeitende Unternehmen (als nachgeschaltete Anwender), Chemiehandelsunternehmen.
Inhalte des Seminars
Details anzeigen
Konsortien
Rechtliche Hintergründe
Steuerung, Kontrolle und Beschaffung von Daten
Registrierungsdossier
Technische Dossiers
Sicherheitsdatenblätter, Einstufung nach GHS
Stoffsicherheitsbewertung und -bericht
Strafrechtliche Aspekte und Haftungsfragen
Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Weiterbildung haben: