REACH: Expertenseminar zur Registrierung von Stoffen.
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Setzen Sie die Registrierung korrekt um und sichern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, Stoffe und Produkte registrieren zu lassen. Stoffe, die nicht vorregistriert wurden, dürfen seit Dezember 2008 nicht mehr in der EU vertrieben werden. Aber auch Hersteller und Importeure, die vorregistriert haben, müssen sich weiteren Verpflichtungen und Aufgaben unter REACH stellen. Gemäß der Maxime „More Data, More Market“ sind die Fristen zur Abgabe des Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur gestaffelt nach Herstellungsmenge. Für Stoffe mit einer Herstellungs- oder Importmenge von mehr als 1000 t/a musste die Meldung bereits erfolgen. Für Stoffe, deren Herstellungs- oder Importmengen kleiner als 1000 t/a sind, wird die REACH-Registrierung schrittweise bis 2018 umgesetzt. Da hierfür Expertisen und nicht unerhebliche Ressourcen benötigt werden, sollten betroffene Betriebe die Umsetzung frühzeitig angehen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
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