Modul 2 des Lehrgangs Fachberater/Sachverständiger Einbruchschutz: Sachkundenachweis elektronischer Einbruchschutz.
Durch die steigende Zahl der Einbrüche haben elektronische Sicherheitssysteme Konjunktur. 2014 brachte dieser Markt einen Umsatz von über 3 Mrd. Euro, ein Wachstum von 3,7 % zum Vorjahr. Erhalten Sie das Fachwissen, um wirkungsvolle Einbruchschutzsysteme zu planen und installieren, sowie die Qualifikation für den Eintrag in die Errichterlisten.
Nutzen
Sie können Ihr Fach-Know-how im Bereich elektronischer Einbruchschutz nach bestandener Prüfung durch einen Sachkundenachweis schwarz auf weiß dokumentieren.
Sie eröffnen sich auch als Quereinsteiger mit dem aktuellen Fachwissen neue Geschäftschancen in einem wachsenden Markt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten den Sachkundenachweis elektronischer Einbruchschutz.
Zielgruppe
Handwerker, Planer, Berater, Errichter, Fachvertriebler für Sicherheitstechnische Anlagen und Versicherer.
Inhalte
Einbruchmeldetechnik (DIN VDE 0833, DIN VDE 0826-1, EN 50131, VdS 2311)
Aufbau von Einbruchmeldeanlagen
Planungsgrundlagen
Schalteinrichtungen
Melder, Kontakte, Sensoren
Absicherung von Kunstgegenständen
Alarmierung
Gefahrenmeldetechnik / technische Melder
Sachkundeprüfung
Hinweise
Dieser Kurs ist Teil der Ausbildung zum "Fachplaner Einbruchschutz (TÜV)" bzw. "Sachverständigen mechanischer Einbruchschutz (TÜV)" bzw. "Sachverständigen elektronischer Einbruchschutz (TÜV)". Alle Module sind einzeln buchbar:
Modul 1: „Sachkunde mechanischer Einbruchschutz“ unter Veranst.-Nr. 17661.
Modul 2: „Sachkunde elektronischer Einbruchschutz“ unter Veranst.-Nr. 17662.
Modul 3: „Einbruchschutz: Konzeptentwicklung und Haftungsfragen“ unter Veranst.-Nr. 17663.
Modul 4: „Einbruchschutz - Erstellen von Gutachten“ unter Veranst.-Nr. 17665.
Prüfung zum "Fachplaner Einbruchschutz (TÜV)" unter Veranst.-Nr. 17666
Prüfung zum "Sachverständigen mechanischer Einbruchschutz (TÜV)" unter Veranst.-Nr. 17667.
Prüfung zum "Sachverständigen elektronischer Einbruchschutz (TÜV)" unter Veranst.-Nr. 17668.