Qualifizieren Sie sich in dieser Schulung als Probenehmer für Trinkwasserinstallationen nach TrinkwV.
Die Trinkwasserverordnung stellt hohe Anforderungen an die Wartung von Trinkwasserinstallationen. Die Qualität muss regelmäßig kontrolliert werden. Gemäß TrinkwV darf die Kontrolle nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden. Erhalten Sie, neben der Sachkunde für die Probenahme, das rechtliche Fachwissen.
Nutzen
Sie erhalten den Sachkundenachweis über die Qualifikation für die Trinkwasser-Probenahme gemäß Trinkwasserverordnung.
Sie erwerben alle erforderlichen Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Sie sind durch Demonstrationen der Probenahmepraxis und praktische Übungen in der Lage, Vor-Ort-Messungen von Temperatur, Trübung, Leitfähigkeit und pH-Wert kompetent durchzuführen und Proben für die Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter fachgerecht zu entnehmen.
Abschluss
Zertifikat
Nach Abschluss dieses Seminars und bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie GmbH als Nachweis Ihrer Befähigung, dass Sie fachgerecht Trinkwasserproben in Gebäuden nehmen können.
Zielgruppe
Geeignet für Personen, die Trinkwasserproben gemäß TrinkwV entnehmen und einen Qualifikationsnachweis benötigen: Mitarbeitende aus akkreditierten Prüflabors, Wasserversorgungsunternehmen, Umwelt- und Gesundheitsbehörden, öffentlichen Liegenschaften, Schornsteinfeger, Personal aus Wartungsfirmen, Facility Management und Sanitärfachbetrieben.
Inhalte
Rechtliche und technische Aspekte der Entnahme von Wasserproben
Grundlagen zur Trinkwasserhygiene
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
ISO / IEC 17025 Unterauftragsvergabe bei der Probenahme inkl. Einbindung externer Probenehmer
Naturwissenschaftliche Grundlagen (chemische und mikrobiologische Aspekte, Sensorik in Form einer qualifizierten Probenbeschreibung)
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Probenahme und Labor (externe und interne Qualitätssicherung)
Techniken der Trinkwasserprobenahme (unter Berücksichtigung u.a. VDI 6023, DIN 19458, DIN ISO 5667-5 und 5667-3)
Probenahme zur Bestimmung von mikrobiologischen Parametern (u.a. Legionellen) und chemischen Inhaltsstoffen
Probenahmeprotokoll
Probentransport und Probenversand
BG-Vorschriften und -Regeln zur Unfallverhütung bei der Probenahme
Praxisteil mit Übungen und Demonstration zur Probenahme
Schriftliche Prüfung
Hinweise
Voraussetzung für eine Tätigkeit als externer Probenehmer ist ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Prüflabor nach erfolgreich mit Zertifikat abgeschlossenem Lehrgang zum Probenehmer.
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Sachkunde für Probenehmer nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
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