Methanol und methanolhaltige Gemische sicher lagern, abfüllen und verkaufen.
Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse darf nach dem Gesetz nur von sachkundigen Personen erfolgen. Diese müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ablegen. Unser Seminar bereitet Sie auf die Prüfung "Einzelstoffsachkundeprüfung gem. § 11 ChemVerbotsV für Methanol und methanolhaltigen Gemischen" vor.
Nutzen
Sie bekommen Kenntnisse über die Lagerung und die Abgabe
von Methanol und methanolhaltigen Gemischen vermittelt.
Sie erhalten eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung "Einzelstoffsachkundeprüfung gem. § 11 ChemVerbotsV für Methanol und methanolhaltigen Gemischen".
Zielgruppe
Personen von Einzel- und Großhandelsunternehmen, sowie Industriebetrieben, die Methanol und methanolhaltige Gemische lagern oder in den Verkehr bringen und für die Sachkenntnis im Sinne der Chemikalien-Verbotsverordnung gefordert wird.
Inhalte
Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
Europäisches und deutsches Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
Umwelteinwirkungen: Akkumulierbarkeit und Verteilungsverhalten
Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
Eigenschaften von Methanol und methanolhaltigen Gemischen
Abgabevorschriften für Methanol und methanolhaltige Gemische
Hinweise
Als sachkundige betriebszugehörige Personen können nur Personen bestellt werden, die zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sind. Die Prüfung wird von der zuständigen Landesbehörde abgenommen. Sie ist gebührenpflichtig und die Gebühr wird von der jeweiligen Behörde festgelegt. Je nach Umfang der Sachkunde variiert der Prüfungsumfang:
Sonstige eingeschränkte Sachkunde: Grundprüfung und Zusatzprüfung nur für Methanol und methanolhaltige Gemische
Wenn möglich bestellt die TÜV Rheinland Akademie direkt im Anschluss des Lehrgangs einen Prüfer ins Haus. Zur Vorbereitung finden Sie hier den gemeinsamen Fragenkatalog der Bundesländer: