Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung für gefährliche Chemikalien ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel vor.
Nutzen
Sie erhalten eine intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 11 der ChemVerbotsV.
Sie erlangen Kenntnisse über gefährliche Chemikalien.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen von Einzel- und Großhandelsunternehmen, sowie von Industriebetrieben, welche Chemikalien in Verkehr bringen und für die Sachkenntnis im Sinne der Chemikalien-Verbotsverordnung gefordert wird.
Inhalte
Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
Europäisches und deutsches Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
Umwelteinwirkungen: Akkumulierbarkeit und Verteilungsverhalten
Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
Hinweise
Als sachkundige betriebszugehörige Personen können nur Personen bestellt werden, die zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sind. Die Prüfung wird von der zuständigen Landesbehörde abgenommen. Sie ist gebührenpflichtig und die Gebühr wird von der jeweiligen Behörde festgelegt. Je nach Umfang der Sachkunde variiert der Prüfungsumfang:
Eingeschränkte Sachkunde: Grundprüfung und Zusatzprüfung nur zu gefährlichen Chemikalien oder Zusatzprüfung nur zu Bioziden / Pflanzenschutzmitteln.
Sonstige eingeschränkte Sachkunde: Grundprüfung und Zusatzprüfung zu ein bis zwei Einzelstoffen (z.B. Methanol und MDI).
Zur Vorbereitung führt Sie der Link zum gemeinsamen Fragenkatalog der Bundesländer: https://www.blac.de/documents/gfk-rechtsstand-31102022-version-01022023_1676997520.pdf
Die zuständige Landesbehörde für die Prüfungsabnahme finden Sie auf den letzten Seiten des Fragenkatalogs.
Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
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