Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung für gefährliche Chemikalien ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel vor.
Nutzen
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Zielgruppe
Verantwortliche Personen von Einzel- und Großhandelsunternehmen, sowie von Industriebetrieben, welche Chemikalien in Verkehr bringen und für die Sachkenntnis im Sinne der Chemikalien-Verbotsverordnung gefordert wird.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Als sachkundige betriebszugehörige Personen können nur Personen bestellt werden, die zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sind. Die Prüfung wird von der zuständigen Landesbehörde abgenommen. Sie ist gebührenpflichtig und die Gebühr wird von der jeweiligen Behörde festgelegt. Je nach Umfang der Sachkunde variiert der Prüfungsumfang:
- Eingeschränkte Sachkunde: Grundprüfung und Zusatzprüfung nur zu gefährlichen Chemikalien oder Zusatzprüfung nur zu Bioziden / Pflanzenschutzmitteln.
- Sonstige eingeschränkte Sachkunde: Grundprüfung und Zusatzprüfung zu ein bis zwei Einzelstoffen (z.B. Methanol und MDI).
- Zur Vorbereitung führt Sie der Link zum gemeinsamen Fragenkatalog der Bundesländer: https://www.blac.de/documents/gfk_stand-31_1614702268.10
- Die zuständige Landesbehörde für die Prüfungsabnahme finden Sie auf den letzten Seiten des Fragenkatalogs.
- Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.
Terminauswahl
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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