35-Stunden-Ausbildung nach LBA-Musterlehrplan für bekannte und geschäftliche Versender.
Gemäß VO (EU) 185/210 gelten seit April 2013 neue gesetzliche Anforderungen im Luftfrachtverkehr für geschäftliche und bekannte Versender. Durch
Zuverlässigkeits- und Qualifizierungsnachweise sollen Sicherungsmaßnahmen und Luftsicherheitsanweisungen umgesetzt werden. Mit unserer LBA-anerkannten 35-Stunden-Schulung erfüllen Sie die neuen Anforderungen.
Nutzen
Sie erhalten eine qualifizierte Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten auf Basis des gültigen LBA-Musterlehrplans (gem. VO (EU) Nr. 185/21 Anhang Kapitel 11.2.2 i. V. m. Kapitel 11.2.5), angeleitet von einem professionellen Sicherheitsexperten.
Sie können die korrekte Umsetzung des Sicherheitsprogramms „bekannter Versender", des „reglementierten Beauftragten“ und des „geschäftlichen Versenders“ gestalten und begleiten.
Mit dem jeweiligen Ausbildungsnachweis erfüllen Sie eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die Beantragung der Anerkennung als „bekannter Versender" oder als „reglementierter Beauftragter" beim LBA, als auch für die Beantragung der Anerkennung als „geschäftlicher Versender“ beim reglementierten Beauftragten.
Abschluss
Zertifikat
Teilnehmende erhalten einen Schulungsnachweis für Sicherheitsbeauftragte gemäß VO (EU) 185/2010 zur Vorlage beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
Zielgruppe
Alle Personen, die vom Unternehmer beauftragt werden, die Funktion des Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des Sicherheitsprogramms „bekannter Versender“ oder des „zuständigen Beauftragten“ im Rahmen des Sicherheitsprogramms „geschäftlicher Versender“ zu übernehmen.Die Schulung ist auch geeignet für die Anerkennung zum Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des Sicherheitsprogramms „reglementierter Beauftragter“.
Anforderungen
Gültige Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz! Diese muss 14 Tage vor Seminarbeginn bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH eingereicht werden.
Inhalte
Überblick zum Thema Terrorismus
Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit
Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte bzw. -techniken
Schutz- / Beförderungsanforderungen für Fracht, Post, Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
Waffen und verbotene / gefährliche Gegenstände
Sonstige sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins