Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte. Basiskurs.
Erwerben Sie die für Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte:r gemäß § 30 MPG erforderliche Sachkenntnis.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) verpflichtet Hersteller von Medizinprodukten gemäß § 30 dazu, eine:n Sicherheitsbeauftragte:n für Medizinprodukte mit entsprechender Sachkenntnis zu bestimmen. Unser Basiskurs vermittelt praxisnah die Grundlagen des Medizinprodukterechts, die Aufgaben und Pflichten als Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte und den richtigen Umgang mit dem Beobachtungs- und Meldesystem.
Nutzen
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Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte von Herstellern, Bevollmächtigten und Einführer:innen von In-vitro-Diagnostika, die die Position von Sicherheitsbeauftragten einnehmen und deren Stellvertretungen.Voraussetzungen
Grundkenntnisse im Umgang mit MedizinproduktenInhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Für Hersteller von In-vitro-Diagnostika ist das MPG bis zum 25.05.2022 weiter anzuwenden, solange sie ihre IVDs nach der Richtlinie 98/79/EG in Verkehr bringen.
- Die Vorschriftensammlungen MPDG & Co. und MDR & Co. sind in den Unterlagen enthalten.
- Die Inhalte des Seminars berücksichtigen den aktuellen Stand der Regularien/Harmonisierung (In-vitro-Diagnostika).
- Als Teilnehmer:in dieses Seminars erhalten Sie den Bonus eines achtwöchigen kostenfreien Vollzugriffs auf die Online-Portale „Der CE-Routenplaner digital“ und „Praxis Medizinprodukterecht".
- Das Seminar vermittelt nicht die für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV geforderten Inhalte.
Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.
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