Medizintechnik

Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte. Basiskurs.

  • Seminar
  • Präsenz / Virtual Classroom
  • Zurzeit keine Termine
  • 8 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 09421

Erwerben Sie die für Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte:r gemäß § 30 MPG erforderliche Sachkenntnis.

Das Medizinproduktegesetz (MPG) verpflichtet Hersteller von Medizinprodukten gemäß § 30 dazu, eine:n Sicherheitsbeauftragte:n für Medizinprodukte mit entsprechender Sachkenntnis zu bestimmen. Unser Basiskurs vermittelt praxisnah die Grundlagen des Medizinprodukterechts, die Aufgaben und Pflichten als Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte und den richtigen Umgang mit dem Beobachtungs- und Meldesystem.

Nutzen

  • Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Grundlagen des europäischen und deutschen Medizinprodukterechts in Bezug auf In-vitro-Diagnostika (IVD).
  • Sie kennen die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 30 MPG.
  • Sie erlernen praxisnah den Umgang mit dem Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem und der MPSV und können im Schadensfall die richtigen Maßnahmen ergreifen.
  • Sie profitieren von Beispielen aus der Praxis, welche Ihnen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen verdeutlichen.
  • Sie erhalten einen Ausblick über die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/746 zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen, zur Vigilanz und zur verantwortlichen Person nach Artikel 15.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Beschäftigte von Herstellern, Bevollmächtigten und Einführer:innen von In-vitro-Diagnostika, die die Position von Sicherheitsbeauftragten einnehmen und deren Stellvertretungen.

Anforderungen

Grundkenntnisse im Umgang mit Medizinprodukten

Inhalte

  • Grundlagen des Medizinprodukterechts – aktueller Stand und Ausblick (In-vitro-Diagnostika)
  • Pflichten des Herstellers und weiterer Wirtschaftsakteur:innen
  • Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystem
  • Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte
  • Meldewege und Fristen
  • Sammlung und Bewertung von Meldungen
  • Koordination von Maßnahmen
  • Beispiele für Vorkommnisse
  • Ausblick IVDR
  • Schriftliche Lernzielerfolgskontrolle

Hinweise

  • Für Hersteller von In-vitro-Diagnostika ist das MPG bis zum 25.05.2022 weiter anzuwenden, solange sie ihre IVDs nach der Richtlinie 98/79/EG in Verkehr bringen.
  • Die Vorschriftensammlungen MPDG & Co. und MDR & Co. sind in den Unterlagen enthalten.
  • Die Inhalte des Seminars berücksichtigen den aktuellen Stand der Regularien/Harmonisierung (In-vitro-Diagnostika).
  • Als Teilnehmer:in dieses Seminars erhalten Sie den Bonus eines achtwöchigen kostenfreien Vollzugriffs auf die Online-Portale „Der CE-Routenplaner digital“ und „Praxis Medizinprodukterecht".
  • Das Seminar vermittelt nicht die für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV geforderten Inhalte.
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