Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten & Datenschutz-Folgenabschätzung.
Die Anforderungen gemäß DSGVO und neuem BDSG rechtssicher erfüllen.
Die verantwortliche Stelle ist in der Pflicht, eine Übersicht der Verarbeitungen personenbezogener Daten anzufertigen (Art. 30 EU-DSGVO). Darüber hinaus muss bei Verarbeitungen mit besonderen Risiken für die Rechte der Betroffenen eine Prüfung, die Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35 EU-DSGVO) vorgenommen werden.
Nutzen
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Zielgruppe
Alle Verantwortlichen für die Erstellung und Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten sowie der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, z. B. interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzassistenten, Datenschutzmanager, Datenschutzauditoren, Managementbeauftragte, IT-Verantwortliche usw.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Grundkenntnisse im Bereich Datenschutz werden vorausgesetzt.Terminauswahl
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