Inhaltsverzeichnis

    Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Als Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen zur Unfallverhütung, dem Arbeitsschutz und bei der Gestaltung eines menschengerechten Arbeitsumfelds in allen Branchen. Die rechtlichen und behördlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit sind komplex und erfordern eine spezialisierte Qualifizierung. Der Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich grundsätzlich an Personen, die bereits eine Berufsausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur (bzw. Bachelor of Engineering oder einen naturwissenschaftlichen Studienabschluss) haben.

     Diese Vorteile bringt eine Sifa im Unternehmen:

    • Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben. 
    • Die Sifa ist für die Beratung und Unterstützung im Dschungel der Arbeitssicherheit zuständig und stellt sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher arbeiten können.
    • Eine gut qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu reduzieren.

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sowohl ein bestehender Mitarbeiter sein oder durch einen externen Dienstleister gestellt werden. Diese Aufgaben übernehmen zum Beispiel die Arbeitsmedizinischen Dienste des TÜV Rheinlands. Geregelt werden die Aufgaben einer Sifa durch die DGUV Vorschrift 2 und das Arbeitssicherheitsgesetz.

    In §6 ASiG werden die Aufgaben und in §7 die Anforderungen an eine Sifa gesetzlich geregelt. Sie erlernen in unserem Lehrgang die sicherheitstechnische Fachkunde der Ausbildungsstufen I-III. Die branchenspezifische Vertiefung vermitteln wir gemäß den Richtlinien der BG Holz Metall. Unsere Lehrgänge sind staatlich anerkannt. 

    Der Fachkraft für Arbeitssicherheit Lehrgang (Sifa 3.0)

    In Zeiten von New Work ändern sich Arbeitsstätten und somit auch die Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Sifas. Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde daher optimiert. Der Lehrgang „Sifa 2.0“ ist zum Juni 2023 ausgelaufen und wird nicht mehr angeboten!

    Die optimierte Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt neue didaktische Herausforderungen für Sie als Lernenden sowie uns als Lehrgangsträger mit sich. Was wird sich im Wesentlichen verändern und wie sieht der zukünftige Ablauf aus?

    Der erweiterte Lehrgang setzt die berufliche und persönliche Entwicklung der angehenden Sifa in den Fokus. Dieser folgt einer modernen Konzeption, die digitale Medien und Kommunikationsformen einbindet. Die Abwechslung zwischen Präsenz-, Praktika und Selbstorganisierte Lernphasen (SOL) sind ein wesentliches Merkmal der Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0. Diese helfen bei der Aneignung und Festigung der zukünftigen Aufgaben einer Sifa. Sie werden durch noch individuellere Lernbegleitungen sowie regelmäßiges, qualitatives Feedback unterstützt. Natürlich steht Zeit zur Reflexion und Umsetzung des Feedbacks zur Verfügung. Dies geschieht in der Selbstorganisierten Lernphase (SOL). Dreh- und Angelpunkt des Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die kostenfreie Sifa-Lernwelt. Mit ihr organisieren und strukturieren Sie Ihren Lernprozess eigenständig.

    Ablauf Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa 3.0Ablauf Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa 3.0
    Ablauf des Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sifa 3.0

    Die optimierte Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Der weiterentwickelte Lehrgang Sifa 3.0, beinhaltet den Wechsel zwischen Seminar-, Selbstorganisierten Lern-, und Praktika Phasen. Die Grafik verdeutlicht den Ablauf der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0. Sämtliche Module und Lernphasen bauen aufeinander auf, um das Erlernte bestmöglich vertiefen und anwenden zu können.

    Den detaillierten Ablauf mit Zielvorstellungen erklären wir Ihnen in unserem Video zum Sifa Lehrgang 3.0: 

    Sifa 3.0 Benefits – Das Bonuspaket für Ihre Qualifizierung

    Im folgenden Video erfahren Sie alles über das Bonuspaket für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Qualifizierung an der TÜV Rheinland Akademie.

     

    Der Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt mit dem optimierten Konzept neue Herausforderungen an Sie als Teilnehmer. Sowohl bei der Selbstorganisation als auch bei der Erarbeitung der fachlichen Themen. Um Sie auf Ihrem Weg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu unterstützen, haben wir Ihnen ein Bonuspaket geschnürt:  

    Zugang zu TÜV Media 

    • 18 Monate Vollzugriff auf Inhalte von TÜV Media ​ 
    • Fachmedien unterstützend zur Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit​
    • zur Vorbereitung und während des Lehrgangs​ 

    Fähigkeiten erweitern mit myCompetence 

    • E-Learning-Plattform mit Qualitätsgarantie innerhalb der TÜV Rheinland Akademie 
    • Voucher für Zugriff auf 6 ausgewählte Module​
    • Kompetenzen für Ihre Sifa Qualifizierung 

    Rabatt auf die TÜV Rheinland Unterweisungslösung 

    • Neukundenrabatt auf die TÜV Rheinland Unterweisungslösung 
    • Zugang zu 150 Unterweisungen für Sicherheitsschulungen 
    • Mobilfähig, interaktiv, multimedial: Unterweisungsplanung leicht gemacht 

    Betreuung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst 

    • Community Arbeitsschutz mit Anknüpfung an ein Expertennetzwerk​ 
    • Kostenfreier Zugang zu einer Expertenplattform mit hochrangigen Experten​ 
    • PLUS zeitlich begrenzte Nachbetreuung für 12 Wochen; 1/4 Jahr (der Lernbegleitung) 

    Viele Weiterbildungen können Sie auch online im Virtual Classroom besuchen. Somit können Sie bequem und sicher von zu Hause teilnehmen, Neues lernen und sich mit anderen austauschen. Alle Virtual Classrooms zum Thema Arbeitsschutz im Überblick

    Unser gesamtes Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.

    Unsere aktuelle Empfehlung für Sie: Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).

    Erhalten Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit das Praxiswissen zu aktuellen Rechtsänderungen und Arbeitsmethoden.

    Empfehlung
    Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde der Ausbildungsstufen I und II (Lernfelder 1-5) mit Anerkennung durch die DGUV.

    NEU: Podcademy Island - Die Wissenswohlfühlinsel.

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    Unsere Seminarübersicht zum Download.

    Arbeitsschutz Seminare und Lehrgänge

    Arbeitsschutz Broschüre 2024/2025

    Strategien für erfolgreichen Arbeitsschutz. Für einen Gesamteindruck über unser bundesweites Arbeitsschutz-Seminarportfolio werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Broschüre für 2024/2025.

    PDF, 72 Seiten, 2,0mb

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    Änderungen zum Sifa Lehrgang

    Alle Änderungen zum Sifa Lehrgang

    Alle Änderungen zu der optimierten Qualifizieurng zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf einen Blick

    PDF, 6 Seiten, 559 kb

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    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Welche Berufsqualifizierung ist Voraussetzung für die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

      Grundsätzlich soll eine Fachkrafte für Arbeitssicherheit eine Berufsausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur (bzw. Bachelor of Engineering oder einen natur-wissenschaftlichen Studienabschluss) haben. Geregelt ist das im Arbeitssicherheitsgesetz bzw. in der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 der zuständigen Berufsgenossenschaft. Als vergleichbare Qualifikation wird gewertet, wer mindestens 4 Jahre eine Tätigkeit ausübt, die mit der eines staatlich anerkannten Technikers bzw. geprüften Meisters vergleichbar ist.
    • Ist die Teilnahme am Sifa Lehrgang auch ohne die entsprechende Berufsqualifizierung möglich?

      Eine Teilnahme am Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist auf Antrag möglich, wenn eine abweichende Berufsqualifizierung vorliegt. Sie können die sicherheitstechnische Sachkunde erwerben. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine Ausübung der Tätigkeit einer Sifa nicht oder eventuel nur eingeschränkt möglich ist, da der entsprechende Berufsabschluss und die Berufserfahrung fehlen. Die Qualifikation kann dennoch für sonstige Tätigkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz oder der Beratung genutzt werden.

    • Kann ich auch während der Berufsqualifizierung an dem Sifa Lehrgang teilnehmen?

      Personen, die Punkte 1 und 2 noch nicht erfüllen, weil sie noch in der Qualifizierungsphase (z.B. Studium oder Meisterkurs) sind oder noch keine zweijährige Berufserfahrung haben, können den Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit  absolvieren. Die Bestellung zur Sifa ist aber erst möglich, wenn die Anforderungen erfüllt sind oder die zuständigen Stellen (Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

    • Gibt es Ausnahmeregelungen bei abweichenden Berufsqualifikationen?

      Über die Anerkennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens entscheiden die zuständigen Arbeitsschutzbehörden Ihres Bundeslandes (z.B. Amt für Arbeitsschutz/ Bezirksregierung/ Regierungspräsidium) und die zuständige Berufsgenossenschaft.

    • Kann der Lehrgangsträger gewechselt werden?

      Es ist möglich in einen Lehrgang der TÜV Rheinland Akademie zu wechseln, wenn freie Plätze vorhanden sind und nachgewiesen wird, dass die vorherigen Sifa Module bei einem anderen Ausbildungsträger (Berufsgenossenschaft oder freie anerkannte Lehrgangsträger) erfolgreich absolviert wurden. Ebenso kann zu anderen Lehrgangsträgern gewechselt werden.

    • Branchenspezifische Vertiefung / Anerkennung durch branchenfremde BG in der Sifa Qualifizierung

      Die Ausbildungsstufe III zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (branchenspezifische Vertiefung; unsere Sem.-Nr. 05005) wird nach den inhaltlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft Holz und Metall durchgeführt.
      Die Berufsgenossenschaft, die der Bestellung zustimmen muss, kann weitere Fortbildungen verlangen. Insbesondere dann, wenn Sie für einen Betrieb tätig werden sollen, der nicht der Metallbranche angehört bzw. nicht bei der BG Holz und Metall versichert ist. Es wird dann der Besuch des branchenspezifischen Kurses der jeweiligen BG empfohlen oder verlangt.

    • Warum verändert sich der Lehrgang? Was bedeutet Sifa 2.0 und Sifa 3.0?

      Staatlich sowie behördlich wurde das aktuelle Konzept zur Qualifizierung „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ weiterentwickelt. Bis zum 30. Juni 2023 können Sie zwischen den beiden Lehrgängen wählen. Die TÜV Rheinland Akademie bietet beide Konzepte an – ab 01.07.2023 können Sie nur noch mit dem optimierten Lehrgang starten.

      • Sifa 2.0 steht für den aktuellen Verlauf der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese wird zuletzt Ende Juni 2023 starten.
      • Sifa 3.0 steht für den weiterentwickelten Lehrgangsverlauf zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Sifa 3.0 Qualifizierung startet erstmalig im September 2023 an der TÜV Rheinland Akademie.
      • weitere Hintergründe erfahren Sie in unserem Blogbeitrag "Aus Sifa 2.0 wird Sifa 3.0 - Warum Altbewährtes ändern?"
    • Ist der Abschluss nach der Sifa 2.0 und nach der Sifa 3.0 gleichwertig anerkannt?

      Die Lehrgangsmodelle Sifa 2.0 und Sifa 3.0 sind gleichwertig anerkannt. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sind Sie Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    • Wie ist der zeitliche Ablauf des Sifa Lehrgangs?

      Der zeitliche Ablauf ist bei der aktuellen Sifa (Sifa 2.0) und bei der weiterentwickelten Sifa (Sifa 3.0) unterschiedlich:

      • Sifa 2.0: Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gliedert sich allgemein in fünf Präsenzphasen (insgesamt 27 Tage), drei Selbstlernphasen (jeweils ca. 80 Lernstunden), eine Praktikumsphase (8 Wochen berufsbegleitend) und vier Lernerfolgskontrollen (Prüfungen) innerhalb der Präsenzphasen. Die TÜV Rheinland Akademie gestaltet die zeitliche Abfolge der einzelnen Phasen so, dass ein Abschluss in ca. 7 Monaten möglich ist. Die Teilnehmenden können die Lehrgangszeit etwas strecken, indem sie den Lehrgang unterbrechen und das Folgemodul eines später gestarteten Lehrgangs besuchen. Allerdings soll eine Gesamtdauer von drei Jahren nicht überschritten werden.
      • Sifa 3.0: Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zeichnet sich durch den regelmäßigen Wechsel zwischen Praktika Sequenzen, Seminar- und Selbstorganisierte Lernphasen aus. Insgesamt gibt es sieben Seminare, sechs Zeitfenster für die selbstorganisierte Lernzeit (SOL) und vier Praktika Sequenzen. Für die Seminare gibt es definierte Tage. Für die selbstorganisierte Lernzeit gibt es einen vorgegebenen Zeitraum, in denen die Teilnehmenden Ihre Arbeit eigentständig strukturieren. Es wird von 1-2 Tagen à 8 Stunden pro Woche für die selbstorganisierten Lernphasen ausgegangen. Die Praktika Sequenzen laufen in einem Unternehmen an einem festgeleften Arbeitssystem ab und bauen aufeinander auf. Hierfür wird zwar ein Zeitraum vorgegeben, allerdings wird eher von einem „Vollzeit“-Praktikum, d.h. 4 Tage à 8 Stunden ausgegangen. Der gesamte Lehrgang kann nicht unterbrochen werden und die einzelnen Lernfelder sind fest vorgegeben. Ausnahmen sind nur unter Extrembedingungen, z.B.: Krankheitsfall, möglich. Die Ausbildung dauert über ein Jahr.
    • Wie läuft die betriebliche Praktikumsphase bei der Sifa Qualifizierung ab?

      Diese ist je nach Lehrgangsmodell unterschiedlich:

      • Sifa 2.0: Zwischen den Präsenzphasen III und IV findet die betriebliche Praktikumsphase statt. Sie dauert in der Regel 8 Wochen, wobei der Zeitumfang für die Bearbeitung der Aufgabenstellung ca. 10 Arbeitstage umfassen soll. Eine berufsbegleitende Durchführung des Praktikums ist möglich. Zur Bearbeitung der praktischen Aufgabe wird ein Praktikumsbericht erstellt (Umfang ca. 20 Seiten), der vom Ausbildungsträger bewertet wird (Lernerfolgskontrolle 2). In der anschließenden Präsenzphase IV präsentiert der Teilnehmende seine Praktikumsergebnisse (Lernerfolgskontrolle 3).
      • Sifa 3.0: Insgesamt gibt es vier Praktika Sequenzen. Diese sind verteilt auf den gesamten Lehrgang. Bei Praktikum 2 und Praktikum 3 wird ein aufeinander aufbauender Bericht erstellt, welcher jeweils die Lernerfolgskontrollen 2 und 4 darstellt.
      • Allgemein: Grundsätzlich wird das Thema zwischen Teilnehmendem und Praktikumsbetrieb sowie der TÜV Rheinland Akademie als Ausbildungsträger abgestimmt und schriftlich festgelegt. Es empfiehlt sich, dass die Praktikumsaufgabe in dem Betrieb durchgeführt wird, in dem Sie später als Sifa tätig werden. Alternativ kann ein anderer Praktikumsbetrieb gesucht werden.
    • Was ist die Sifa-Lernwelt? Was bedeutet virtuelle Lernwelt?

      Die Sifa Lernwelt ist Teil des Sifa 3.0 Lehrgangs. Die Sifa Lernwelt ist eine virtuelle Lernplattform, zu der die Lehrgangsteilnehmer von der TÜV Rheinland Akademie GmbH einen persönlichen Zugang erhalten. Diese stellt den Dreh- und Angelpunkt des Lehrgangs dar. Zu jeder Zeit und an jedem Ort halten sich hier die Lernenden in den jeweiligen Phasen (SOL, SEM, PRA, LEK) auf. In der Sifa Lernwelt sind Unterlagen abgelegt, z.B. die wichtigsten Handlungssituationen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Arbeitsergebnisse werden hochgeladen und zur Einsicht freigeschaltet. Es gibt Möglichkeiten zur eigenen Reflexion durch individuelle und kompetenzbasierte Feedbacks zu den erarbeiteten Arbeitssituationen und Lernerfolgskontrollen. Dadurch festigen sich die Handlungsschritte einer zukünftigen Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der Sifa Lernwelt tauschen sich die Lehrgangsteilnehmenden untereinander und mit den Lernbegleitenden aus.

    • Wie erhalte ich weitere Details über den Ablauf des Lehrgangs zur Sifa 3.0?

      Schauen Sie sich gerne unser Erklärungsvideo zur Sifa 3.0 an. Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne jederzeit telefonisch unter 0800 135 355 77 oder über das Kontaktformular.

    • Wie soll sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit fortbilden?

      Wie bei allen Qualifikationen gilt auch für die sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dass eine regelmäßige Fortbildung erfolgen soll. Das Arbeitssicherheitsgesetz trifft dazu nur allgemeine Aussagen. Grundsätzlich gelten nicht nur Seminare, sondern auch die Mitwirkung an Arbeitskreisen, Besuchen von Fachmessen oder Selbststudium durch Fachliteratur als Fortbildung. Staatliche Stellen und Fachverbände empfehlen einen Fortbildungsumfang von ca. 3 Wochen in 3 Jahren.

      Neben unserem Seminar Nr. 05070 „Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sind also auch weitere Seminare aus unserem Programm geeignet, die den oben genannten Kriterien entsprechen. Es sind ausdrücklich nicht nur Arbeitsschutzthemen und angrenzende technische Seminare geeignet, sondern auch Kommunikations- und Managementthemen.

    • Muss ich, wenn ich bereits Sifa bin, auch den Lehrgang zur Sifa 3.0 absolvieren?

      Wenn Sie bereits eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit sind, müssen Sie nicht den Lehrgang Sifa 3.0 besuchen. Es gibt auch keine Verpflichtung für ein „Differenz“-Seminar. Allerdings legen wir Ihnen nahe, sich bei Interesse mit unserem Seminar 05070 „Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – Fortbildung“ weiterzubilden.

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