Sachkunde für Probenehmer nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
- Seminar
- Präsenz
- 2 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Qualifizieren Sie sich in dieser Schulung als Probenehmer für Trinkwasserinstallationen nach TrinkwV.
Die Trinkwasserverordnung stellt hohe Anforderungen an die Wartung von Trinkwasserinstallationen. Die Qualität muss regelmäßig kontrolliert werden. Gemäß TrinkwV darf die Kontrolle nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden. Erhalten Sie, neben der Sachkunde für die Probenahme, das rechtliche Fachwissen.
Nutzen
- Sie erhalten den Sachkundenachweis über die Qualifikation für die Trinkwasser-Probenahme gemäß Trinkwasserverordnung.
- Sie erwerben alle erforderlichen Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Sie sind durch Demonstrationen der Probenahmepraxis und praktische Übungen in der Lage, Vor-Ort-Messungen von Temperatur, Trübung, Leitfähigkeit und pH-Wert kompetent durchzuführen und Proben für die Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter fachgerecht zu entnehmen.
Abschluss
Zertifikat
Nach Abschluss dieses Seminars und bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie GmbH als Nachweis Ihrer Befähigung, dass Sie fachgerecht Trinkwasserproben in Gebäuden nehmen können.
Zielgruppe
Inhalte
- Rechtliche und technische Aspekte der Entnahme von Wasserproben
- Grundlagen zur Trinkwasserhygiene
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- ISO / IEC 17025 Unterauftragsvergabe bei der Probenahme inkl. Einbindung externer Probenehmer
- Naturwissenschaftliche Grundlagen (chemische und mikrobiologische Aspekte, Sensorik in Form einer qualifizierten Probenbeschreibung)
- Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Probenahme und Labor (externe und interne Qualitätssicherung)
- Techniken der Trinkwasserprobenahme (unter Berücksichtigung u.a. VDI 6023, DIN 19458, DIN ISO 5667-5 und 5667-3)
- Probenvorbereitung, Auswahl geeigneter Behälter, Probenahmetechnik, Probenvolumina, -konservierung
- Probenahme zur Bestimmung von mikrobiologischen Parametern (u.a. Legionellen) und chemischen Inhaltsstoffen
- Probenahmeprotokoll
- Probentransport und Probenversand
- BG-Vorschriften und -Regeln zur Unfallverhütung bei der Probenahme
- Praxisteil mit Übungen und Demonstration zur Probenahme
- Schriftliche Prüfung
Hinweise
- Voraussetzung für eine Tätigkeit als externer Probenehmer ist ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Prüflabor nach erfolgreich mit Zertifikat abgeschlossenem Lehrgang zum Probenehmer.
- Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.