Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG.
- Seminar
- Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
KRITIS-Kompetenzvermittlung
Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme verhindern. Welche Vorkehrungen angemessen und sinnvoll sind und wie diese nachzuweisen sind, ist Bestandteil dieses kompakten Expertenseminars.
Der Schwerpunkt des Seminars bezieht sich auf die Umsetzung von § 8a III BSIG. Das Seminar bereitet Sie auf künftige Prüfungen im Rahmen dieser Norm vor. Die bestandene Abschlussprüfung führt zu der Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ und berechtigt zur Durchführung von Prüfungen nach § 8a BSIG.
Nutzen
- Sie belegen Ihre Qualifikation, Fähigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen KRITIS und Prüfverfahren
- Das Seminar bereitet Sie auf künftige Prüfungen im Rahmen dieser Norm vor.
Abschluss
Zertifikat
Keine
Zielgruppe
Prüfer, wie interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung sowie Mitarbeiter der prüfenden Stellen.
Anforderungen
Es gibt keine formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung. Teilnehmer sollten jedoch über Auditkompetenz, IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheitskompetenz und Branchenkompetenz verfügen.
Inhalte
Für Betreiber von Kritis-Unternehmen sowie deren Dienstleister bietet das Seminar alle Informationen, die sie zur zielorientierten und umfassenden Vorbereitung auf eine Prüfung nach § 8a BSIG benötigen. Insbesondere der Umgang mit Sicherheitsmängeln und deren Behebung und die Nachweispflichten darüber sind für Kritische Infrastrukturen relevant.
- Vorstellung des BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
- Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
- Die Prüfgrundlage
- Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
- Abschlussprüfung
Hinweise
Das Seminar wird in Kooperation mit unserer langjährigen Tochtergesellschaft der isits AG in gewohnter TÜV-Rheinland-Qualität durchgeführt.
Sollte ein von uns beauftragter Partner zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen, stellen wir sicher, dass diese den erforderlichen Standards entsprechen.