Grundkurs für betrieblich verantwortliche Personen in WHG-Fachbetrieben.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 14 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Verpflichtender Grundkurs gemäß §62 AwSV für die betrieblich verantwortliche Person in einem WHG-Fachbetrieb.
Nutzen
- Sie sind mit den wasserrechtlichen Vorschriften bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vertraut.
- Sie erhalten praxisnahe Tipps für das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.
- Sie erlangen die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an einem zusätzlich geforderten WHG-Fachkurs (siehe Hinweise).
Zielgruppe
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Anforderungen an Fachbetriebe
- Technische Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Arbeiten an Anlagen (z.B. Behälter, Abfüllplätze, Auffangräume, Rohrleitungen, Gefahrstofflager, Hydraulikanlagen, Tankstellen, Energie- und Wasserversorgungseinrichtungen) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassergefährdende und brennbare Flüssigkeiten: Klassifizierung, technische Regelwerke
- Explosionsschutz
- Sachkundeprüfung
Hinweise
- Das Seminar endet mit einer Erfolgskontrolle.
- Für die Erstzertifizierung als WHG-Fachbetrieb müssen betrieblich verantwortliche Personen die erfolgreiche Teilnahme an einem WHG-Grundkurs (wie dem hier vorliegenden) und einem WHG-Fachkurs nachweisen.
- Der Grundkurs ist auch als Fortbildung im Sinne der AwSV geeignet.
- Es besteht die Möglichkeit, die Zertifizierung zum Fachbetrieb durch TÜV Rheinland als zuständige Sachverständigenorganisation vornehmen zu lassen. Gerne informieren wir Sie hierzu persönlich.
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Eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft darf einen Betrieb nur als Fachbetrieb zertifizieren, wenn dieser Betrieb eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat mit
a) erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,
b) mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und
c) ausreichenden Kenntnissen in den in Satz 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden
Der Sachverständige oder Fachprüfer muss die Qualifikation als gleichwertige Ausbildung im Rahmen der Fachbetriebsüberwachung anerkennen (Punkt a).
Die Schulung der TÜV Akademie dient nur zur Vermittlung der Kenntnisse (Punkt c)
- Ihr neues PLUS: kostenfreier Zugang zu unserer Safety Toolbox unter: https://akademie.tuv.com/safety-toolbox .