Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Nutzen
Details anzeigen
Lernen Sie den sicheren Umgang mit Atemschutzgerät sowie die ordnungsgemäße Pflege.
Sie wissen um das sichere Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Arbeitseinsatz und Flucht.
Zielgruppe
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).
Voraussetzungen
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.