Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz. Grundlehrgang.
- Seminar
- Präsenz
- 15 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Erwerben Sie die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte im Sinne §§ 64–66 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Nutzen
- Sie erwerben die erforderliche rechtliche und technische Fachkunde gemäß § 64 WHG und können diese gegenüber der Behörde nachweisen.
- Sie erhalten die erforderlichen Kenntnisse, um einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zur Behandlung und Ableitung von Abwasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu gewährleisten.
- Sie erfahren anhand von Fallbeispielen, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Zielgruppe
Inhalte
- Einführung in das Gewässerschutzrecht
- Regelungsinhalte des Wasserhaushaltsgesetzes, untergesetzlicher Regelwerke und weiterer relevanter Vorschriften
- Bestellung, Pflichten, Rechtsstellung und Verantwortung des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
- Gewässernutzung (u.a. Nutzungsarten, Anzeige, Erlaubnis, Bewilligung)
- Abwasserbeseitigung und -behandlung
- Direkt- und Indirekteinleitung (Industrielles Abwasser, AbwV)
- Anforderungen an Abwasserbehandlung und -anlagen
- Abwasserabgabe
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Betreiberpflichten und Anlagenkataster
- Einstufung wassergefährdender Stoffe
- Anforderungen an LAU- und HBV-Anlagen
- Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Fachbetrieben (AwSV)
- Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS)
- Betriebsbeauftragte in der betrieblichen Praxis
- Maßnahmen zum Gewässerschutz
- Betriebs- und Dienstanweisungen
- Fremd- und Selbstüberwachung
Hinweise
Für die Aktualisierung Ihrer Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte besuchen Sie bitte unser Seminar mit der Nr. 06033.