Rechte, Pflichten und praktische Umsetzung im BEM.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit dem Jahr 2004 eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber, § 167 Abs. 2 SGB IX. Beschäftigte, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist ein BEM anzubieten. Durch das Teilhabebestärkungsgesetz haben Beschäftigte seit Juni 2021 nunmehr das Recht, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuziehen. Um die rechtlichen und speziell praktischen Auswirkungen dieses Rechts zu verstehen und entsprechend zu handeln, ist es unerlässlich, die Bedeutung dieses Rechts im BEM zu kennen.
Nutzen
Der Gesetzgeber hat die Rechtsstellung von Beschäftigten nach § 167 Abs. 2 SGB IX durch die Aufnahme eines Rechts auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson nach eigener Wahl gestärkt. Sie lernen, wie und mit welcher gesetzgeberischen Intention es zu dieser Änderung nach Inkrafttreten der Vorschrift im Jahr 2004 kam.
Sie erfahren, welche rechtlichen Auswirkungen mit der Gesetzesänderung einhergehen und welche fachlichen Auffassungen hierzu vertreten werden.
Sie lernen anhand von Einzelfallbeispielen, welche praktischen Auswirkungen sich aus der Gesetzesänderung für Sie ergeben.
Sie erhalten eine gesamtheitliche Kenntnis von den Grundsätzen der zu beachtenden Anforderungen und praxisnahe Hinweise zur Vermeidung von möglichen Fallstricken.
Profitieren Sie von Fachwissen aus erster Hand! Unsere Trainerin ist eine erfahrene Legal Consultant mit umfassender rechtlicher Expertise im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Sie erhalten wertvolle Einblicke, praxisnahe Lösungsansätze, gesichertes rechtliches Hintergrundwissen und Beispiele aus der Rechtsprechung, die Ihnen helfen, Ihre Entscheidungen fundiert zu treffen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Zielgruppe
BEM-Beauftragte – neu in ihrer Funktion, Interessenvertretungen im Sinne des § 176 SGB IX, Schwerbehindertenvertretung, Personaler, Unternehmer, BEM-Teams, Zertifizierte Disability-Manager:innen (CDMP).
Inhalte
Historie zur Gesetzesänderung
Zielsetzung der Gesetzesänderung, Wille des Gesetzgebers
Rechtsprechung, Meinungsstand in der jur. Literatur
Zusätzliche Hinweisverpflichtung
Wer kann eine Vertrauensperson sein
Sonderfall: Rechtsanwalt als Vertrauensperson
Anzahl und Wechsel von Vertrauenspersonen
Kostenerstattung für die Vertrauensperson
Nachweisverpflichtung durch den BEM-Berechtigten
Hinweise
Dieses Seminar wird mit 3 Stunden für die Rezertifizierung für "Disability-Manager:innen" (CDMP) durch die DGUV anerkannt.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
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