Lichttechnisches Basiswissen zur
Überprüfung und Beurteilung der
Beleuchtung von Arbeitsstätten.
Hier erhalten Sie grundlegende Kenntnisse über die Anwendung der natürlichen und künstlichen Beleuchtung am Arbeitsplatz sowie über einschlägige Arbeitsschutzvorschriften und Regeln der Technik. Als fachkundige Person können Sie lichttechnische Beleuchtungsplanungen lesen und bewerten, Beleuchtungsmessungen korrekt vornehmen und für eine effiziente und gesunde Beleuchtung sorgen.
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur fachkundigen Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten nach dem DGUV Grundsatz 315-201.
Sie können Beleuchtungsmessungen korrekt durchführen und auswerten sowie Lampen und Leuchten mit dem richtigen Hintergrundwissen auswählen und tragen so zu einer gesunden, leistungsfördernden und wirtschaftlich effizienten Beleuchtung am Arbeitsplatz bei.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie als Nachweis gemäß DGUV Grundsatz 315-201 "Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten“.
Zielgruppe
Lichtplaner, Facility Manager, Architekten, Elektrohandwerk bzw. Personen, die als fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten tätig werden wollen.
Inhalte
Grundlagen der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Anforderungen an die Beleuchtung
Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung
Kriterien für die Auswahl und Beurteilung von Lampen und Leuchten
Rechtliche Grundlagen und Technische Regeln
Natürliche Beleuchtung
Messung der Beleuchtung
Beurteilung bestehender Beleuchtungsanlagen
Lernerfolgskontrolle
Hinweise
Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird man durch eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit oder durch eine Ausbildung nach diesem Grundsatz. Die Beauftragung fachkundiger Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten obliegt dem Unternehmer.
Mit dieser Weiterbildung erfüllen Sie die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Dieses Seminar umfasst 12 Zeitstunden Fortbildung nach den Anforderungen von §34c GewO (Gewerbeordnung) und der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).
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