Großpackmittel (IBC) müssen gemäß ADR 6.5.4.4 regelmäßig, spätestens nach 2,5 Jahren, von sachkundigen Personen geprüft werden. Alle fünf Jahre müssen IBC (ASF, ASP) zusätzlich von einer behördlich anerkannten Inspektionsstelle untersucht werden. Sie erhalten mit diesem Seminar die geforderte Sachkunde für Ihre Prüfungs- und Inspektionsberechtigung gemäß BAM GGR-002.
Nutzen
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Sie sind berechtigt, die wiederkehrenden Prüfungen von IBC eigenverantwortlich durchzuführen.
Sie wissen, was bei Prüfungen und Inspektionen von Großpackmitteln alles zu beachten ist.
Sie erfüllen mit dieser Sachkunde und dem Nachweis eines Qualitätssicherungsprogramms die Voraussetzung um von der BAM als Inspektionsstelle anerkannt zu werden.
Sie dürfen als Inspektor tätig sein, vorausgesetzt, Sie sind Teil einer anerkannten Inspektionsstelle.
Zielgruppe
Angehende Inspektoren, die einen Intermediate Bulk Container-Sachkundelehrgang nachweisen müssen.
Abschluss
Zertifikat
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat als Sachkundenachweis.
Inhalte des Seminars
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Rechtliche Grundlagen und Aufbau ADR, RID und IMDG-Code
Rechtliche Besonderheiten im Binnenschiff-, See- und Schienenverkehr (GGVSEB, GGVSee und RSEB)
Gefahrgutklassen
Verpackungsgruppen
Gefahrgutregel 002 der BAM
Arten von Gefahrgutumschließungen (IBC, Verpackung, Tank, KTC)
Wartung, Reparatur (Einbindung von Behörden) und Wiederaufbereitung von Großpackmitteln
Bauliche und Bedienausrüstung von IBCs
Kennzeichnung von IBCs (Bauart, UN-Nummer, Innenbehälter, Stapellast)
Kennzeichnung nach Prüfung, Inspektion, regelmäßiger Wartung und Wiederaufbereitung
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, Inspektionen und Dichtigkeitsprüfungen nach ADR 6.5.4.4
Pflichten von Herstellern und Inspektionsstellen
Behördliche Zuständigkeiten und rechtliche Bedeutung von IBC-Prüfungen
Praktische Prüfungen und deren Dokumentation (Dichtigkeit, Druckentlastungseinrichtungen, Wanddicken, Sichtprüfung)
Schriftliche Prüfung zum Nachweis der Sachkunde
Wichtige Hinweise
Die BAM-GGR 002 und § 25 Abs. 3 GGVSEB schreiben vor, dass erstmalige und wiederkehrende Prüfungen, Inspektionen und Prüfungen sowie Inspektionen nach Reparatur nur von anerkannten Inspektionsstellen durchgeführt werden dürfen. Gemäß BAM kann eine Inspektionsstelle nur dann eine Anerkennung erhalten, wenn diese ein Qualitätssicherungsprogramm (QSP) betreibt und jeder Inspektor einen IBC-Sachkundelehrgang erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen hat.
Terminauswahl
Prüfung Großpackmittel (IBC) nach BAM-GGR 002. Sachkunde.
Weiterer Verkehrsträger. Vorbereitung auf die IHK-Prüfung in 10 Unterrichtseinheiten.
1 Termin verfügbar
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.