Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG

KRITIS-Kompetenzvermittlung
Seminar
2 Termine verfügbar
Zertifikat
Virtual Classroom
16 Unterrichtseinheiten
Online durchführbar
Seminarnummer: 31199
Herstellernummer:

Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme verhindern. Welche Vorkehrungen angemessen und sinnvoll sind und wie diese nachzuweisen sind, ist Bestandteil dieses kompakten Expertenseminars.

Der Schwerpunkt des Seminars bezieht sich auf die Umsetzung von § 8a III BSIG. Das Seminar bereitet Sie auf künftige Prüfungen im Rahmen dieser Norm vor. Die bestandene Abschlussprüfung führt zu der Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ und berechtigt zur Durchführung von Prüfungen nach § 8a BSIG.

Nutzen

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Zielgruppe

Prüfer, wie interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung sowie Mitarbeiter der prüfenden Stellen.

Voraussetzungen

Es gibt keine formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung. Teilnehmer sollten jedoch über Auditkompetenz, IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheitskompetenz und Branchenkompetenz verfügen.

Abschluss

Zertifikat

Keine

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Das Seminar wird in Kooperation mit unserer langjährigen Tochtergesellschaft der isits AG in gewohnter TÜV-Rheinland-Qualität durchgeführt.

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