
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Viele Absolventen haben sehr lange überlegt, bevor Sie sich für einen Lehrgang im Bereich der Pflegebegutachtung entschieden haben. Fragen, die bei ihren Überlegungen immer wieder an uns heran getragen wurden, sind vielleicht auch Fragen, die Sie sich gerade stellen.
Zu unseren Weiter- &
Fortbildungen zum Thema
Pflegebegutachtung
Unser Weiterbildungskonzept ist jetzt noch praxisnäher:
Intensivierter Theorie-Praxis-Transfer
Die Professionalisierung von Pflegeexpertise durch TÜV Rheinland hat einen weiteren Schritt nach vorn gemacht – durch eine noch deutlichere Orientierung der Lerninhalte an die Anforderungen in der Praxis der fachgerechten Bewertung von Pflegebedürftigkeit und Pflegequalität, durch
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einen Besuch einer Gerichtsverhandlung
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Übungen zur Präsentation eines Fachthemas
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eine Dokumentenanalyse an einem konkreten Fall aus der Praxis
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das Erstellen eines Formulargutachtens an einem konkreten Fall aus der Praxis
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das Erstellen eines freien Gutachtens an einem Übungsbeispiel
Systematisches Projekt-Feedback
Der Besuch der Gerichtsverhandlung wird von einem Dozenten organisiert, begleitet und gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert. Die Praxisprojekte werden in selbstgesteuerten Lerngruppen zusätzlich zum Präsenzunterricht erarbeitet und im Anschluss mit den Dozenten systematisch reflektiert und ausgewertet.
Zusatzmodule zur Kompetenzerweiterung
Je nach persönlichem Schwerpunkt und Lernbedarf können Sie die Option nutzen, Ihr Qualifikationsprofil durch folgende Schulungen zu erweitern:
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Qualitätsbeauftragter (TÜV)
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Pflegeplanung
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EDV-Anwendungen (E-Learning-Programme Word, PowerPoint und Excel)
Zulassungsvoraussetzungen
Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV):
Abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger und
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mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege innerhalb der letzten 10 Jahre o d e r
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mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege und der Nachweis von regelmäßigen pflegefachlichen Fort- und Weiterbildungen während der Berufspause o d e r
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der Nachweis von freiberuflicher Tätigkeit im Pflegebereich/Pflegemanagement von mindestens 3 Jahren.
Pflegesachverständiger (TÜV):
Erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) und Teilnahme an einem Feedback-Gespräch.
Organisatorisches zur Weiterbildung
Anmeldung
Melden Sie sich am besten online an: www.tuv.com/hochschul-campus. Oder rufen Sie unser Servicecenter an unter 0800 848 4006. Die Aufnahme richtet sich – sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind – nach Anmeldungseingang.
Zulassungsvoraussetzungen
Um Sie vorab über eine Prüfungszulassung zu informieren und bei der Anmeldung unterstützen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
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tabellarischer Lebenslauf
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Nachweis über Ihre Berufsausbildung
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Nachweise über Ihre Berufspraxis
Die endgültige Prüfung Ihrer Zulassung wird von PersCert TÜV vorgenommen.
Unterrichtszeiten
Die Weiterbildung findet gewöhnlich an einem Tag in der Woche abends und am Samstag statt. Die genauen Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres Lehrgangsortes.
Hinweis zu den Kosten
Die Weiterbildung ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Eine Ratenzahlung ist möglich, wobei hier ein Aufschlag von 5 % der Lehrgangskosten berechnet wird. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühren für die Externenprüfungen vor der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV zusätzlich und separat von der Prüfungsstelle in Rechnung gestellt werden.