Veranstaltungsleiter (TÜV) - Aufbaukurs.
- Seminar
- Präsenz
- 2 Termine verfügbar
- 32 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
4-tägige Aufbauschulung für Absolventen der Veranstaltungen Sem.-Nr. 10059 oder Sem.-Nr. 10064.
Nutzen
- Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen.
- Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz 2 MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können.
- Sie können die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sicher koordinieren.
- Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.
Abschluss
Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als "Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000051533. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung
- Arbeitsschutz während der Veranstaltung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Darstellung der veranstaltungsspezifischen u. arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV Informationen 215-310 bis 215-316)
- Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
- Schutzziele der MVStättVO
- Anforderungen des § 40 MVStättVO an den Einsatz von qualifizierten Veranstaltungstechnikkräften, Subunternehmern, Dienstleistern sowie Koordinatoren
- Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Aufsichtführende Person)
- Schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen
- Landesspezifische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Anwendungsbereich und Inhalte
- Haftungsfragen
- Erstellung von Bestuhlungsplänen
- Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal
- Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
- Betriebsorganisation
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Unterweisungen
- Sicherheitskonzepte
- Rechtliche Grundlagen u. Betreiberpflichten nach MVStättVO
- Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
- Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
- Besonderheiten (Stadthallen und Arenen, Veranstaltungen im Freien, „Open-Air" über 5.000 Besucher)
- Kooperation mit Behörden
- Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
- Umgang mit Kontrollbehörden
- Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen an den Schnittstellen zur Polizei und zu Wachkräften
- Aufbau des Krisenmanagements
- Interne und externe Kommunikation im Krisenfall
- Kommunikationstechnik in Krisen- und Notfällen
- Praktische Übungen
- Medienarbeit und PR in Krisensituationen – Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit
- Abschlussprüfung