Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) - Version 3.1.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 3 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Gewährleistung der Überprüfbarkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten.
Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten müssen sowohl die einzelnen Verfahren als auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Überprüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden standhalten. Mit Version 3.1 des Standard-Datenschutzmodells existiert eine konkrete Methodik, die durch die Aufsichtsbehörden im November 2022 neu erlassen wurde und einige erhebliche Erweiterungen beinhaltet.
Nutzen
- Sie erhalten einen leicht verständlichen Überblick über die Inhalte und Aspekte des Standard-Datenschutzmodells und praktische Hinweise, wie Sie Ihr Datenschutzmanagementsystem und Audits dazu verbessern können.
- Die Teilnahme am Kurs befähigt Sie, das Datenschutzmanagement an den bundesweit abgestimmten Prüftätigkeiten der Datenschutzbehörden auszurichten.
- Sie erfahren, wie Sie Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten bereits in der Konzeption datenschutzgerecht und objektiv überprüfbar gestalten.
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
- Zweck und Anwendungsbereich des Standard-Datenschutzmodells (SDM)
- Struktur des SDM
- Die sieben Gewährleistungsziele und ihre Funktion
- Der Datenlebenslauf-Zyklus und seine Verarbeitungsphasen
- Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten und Bestimmung des Schutzbedarfs
- Der "Datenschutz-Würfel" als Risikomodell
- Zusammenwirken von SDM und BSI IT-Grundschutz Methodik
- Datenschutzmanagement mit dem Standard-Datenschutzmodell
- Durchführung von Audits anhand des SDM
Hinweise
- Die Seminarinhalte sind unabhängig davon, ob es sich bei der verarbeitenden Stelle um ein Unternehmen, einen Verein, einen Selbständigen bzw. Freiberufler oder eine öffentliche Stelle (z. B. Ämter und Behörden) handelt.
- Die Seminarteilnahme ermöglicht den Nachweis für den Erhalt der datenschutzbezogenen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter gemäß Artikel 37 Absatz 2 DS-GVO bzw. § 6 Abs. 2 BDSG.