Brücken- und Portalkranführer.

Erwerben Sie die nötige Grundqualifikation in Theorie und Praxis.
Seminar
6 Termine verfügbar
Bedienberechtigung
Präsenz
32 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 05238
Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.

Nutzen

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Zielgruppe

Personen, die als Brücken- und Portalkranführer eingesetzt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, körperliche und geistige Eignung.

Abschluss

Bedienberechtigung
Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkrane

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.

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