Arbeitsschutz
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte.
- Seminar
- Präsenz
- 4 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 10022
Aktuelle technische und rechtliche Regelungen im Laserstrahlenschutz.
Die Fortbildung stellt sicher, dass Laserschutzbeauftragte über aktuelle Neuerungen im Vorschriften- und Regelwerk sowie neue Entwicklungen im Laserstrahlenschutz informiert und auf aktuellem Stand gehalten werden. Damit werden die rechtlichen Anforderungen nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, die eine Fortbildung vorschreiben und in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachten, erfüllt.
Nutzen
- Sie wissen, wie Sie den aktuellen Anforderungen an Laserschutzbeauftragte in der Praxis entsprechen.
- Sie sind vertraut mit den Neuerungen im Regelwerk und den aktuellen technischen Normen zur Produktsicherheit von Lasereinrichtungen.
- Sie kennen die technischen Regeln der TROS Laserstrahlung, können Gefährdungen fachgerecht einschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vorrangig an Laserschutzbeauftragte, aber auch an Betreiber von
Lasereinrichtungen und Sicherheitsfachkräfte aus Industrie und Gewerbe.
Inhalte
- Aktuelle rechtliche Regelungen im Laserstrahlenschutz
- Stand der technischen Normung zur Laserstrahlung und Produktsicherheit
- Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung
- OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil „Allgemeines“
- TROS Laserstrahlung, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung"
- Indirekte Gefährdungen und Auswirkungen durch Laserstrahlung sowie Schutzmaßnahmen
- TROS Laserstrahlung, Teil 3 „Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung“
- Abschlussdiskussion
Hinweise
Das Basisseminar zum Laserstrahlenschutz finden Sie unter der
Seminarnummer 10026 "Laserschutzbeauftragter gemäß § 5 OStrV".
Durch die Teilnahme an der Fortbildung werden die Fachkenntnisse von Laserschutzbeauftragten auf dem aktuellen Stand gehalten, wie dies in der OStrV gefordert wird. Es findet aber keine Prüfung zur fachlichen Qualifikation als Laserschutzbeauftragter statt.
Durch die Teilnahme an der Fortbildung werden die Fachkenntnisse von Laserschutzbeauftragten auf dem aktuellen Stand gehalten, wie dies in der OStrV gefordert wird. Es findet aber keine Prüfung zur fachlichen Qualifikation als Laserschutzbeauftragter statt.