Bau, Gebäude und Immobilien
Fortbildungslehrgang Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 4.
- Seminar
- Präsenz
- 3 Termine verfĂĽgbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Seminarnummer: 05345
Zertifikate (vor 01.07.2010) liefen zum 30.06.2016 ab. Sachkundige mit Nachweis TRGS 519 sind fortbildungspflichtig.
Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang werden Ihre Sachkundenachweise um 6 Jahre verlängert.
Nutzen
- Sie erhalten eine Verlängerung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 4, um 6 Jahre.
- Sie kennen die Neuerungen der Rechtsvorschriften und Technischen Regeln.
- Sie kennen neue Sanierungsverfahren und Baustelleneinrichtungen.
- Das Seminar ist staatlich anerkannt und bundesweit gĂĽltig.
Zielgruppe
Sachkundige für ASI-Arbeiten mit Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs (nach TRGS 519, Anlage 4), die ihren Sachkundenachweis verlängern wollen.
Anforderungen
Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 (Asbestzementprodukte und Arbeiten geringen Umfangs). Bitte fĂĽgen Sie den Sachkundenachweis der Anmeldung bei.
Inhalte
- Asbest – Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Asbestverbot nach REACH
- Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“
- Neue Arbeitsverfahren
- Verwendungsbeschränkungen, (un-)zulässige Arbeitsweisen
- Technische und organisatorische MaĂźnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519
- Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Ăśbungen
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Anwendung)