Videoüberwachung nach EU-DSGVO und neuem BDSG.
Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG zulässig? Was ist aus Sicht der Betreiber zu tun?
Nutzen
- Sie erhalten konkrete Handlungsanweisungen zur Einrichtung, Prüfung und Kontrolle Ihrer Videoüberwachung.
- Sie erfahren, welche Haftungsrisiken bestehen und wie ihr Eintritt verhindert wird.
- Es werden Handlungsspielräume aufgrund realer Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung) aufgezeigt und diskutiert.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte, Mitarbeitende aus den Bereich IT, IT-Sicherheit und Organisation.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Videoüberwachung, Einsatz optischer Systeme
- Einsatzbereiche, Anwendungsbereiche (Aufzeichnung, Speicherung, Monitoring)
- Widerstreitende Interessen Betroffener (Privatpersonen, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Lieferanten, von Zufallsaufnahmen Betroffene)
- Schaffung der Voraussetzungen: Belehrung und Information, Kennzeichnung sowie Dokumentation, Datenschutzfolgenabschätzung
- Mitarbeiter: Vereinbarungen und zu treffende Regelungen
- Sonderfälle: Außenbereiche (Parkplatz, öffentliche Verkehrsflächen)
- Nutzungsfall: Abläufe, Prozesse, Dokumentation, Rechtfertigung
- Beanstandungsfälle: Betroffene melden Ansprüche an, Daten gelangen in den Zugriff Unberechtigter
- Verträge: Wartung & Support
- Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung)
Abschluss & Zertifikate
Teilnahmebescheinigung
Referent
Stefan Maas ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Gründer und Inhaber einer seit 1998 auf die Bereiche Kommunikation, Marken, Werbung und Datenschutz spezialisierten Kanzlei. Er ist beratend, vor Gericht und seit Jahren als Fachdozent tätig.
Informationen auf einen Blick
Präsenz
8 Unterrichtseinheiten
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Seminarnummer: 32222
Preis
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