Schulung zur sicheren Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Meldestelle betreuen und professionell kommunizieren.
Beauftragte für Hinweisgebersysteme betreuen die von Unternehmen einzurichtende Meldestelle und kommunizieren mit Whistleblowern (Hinweisgebern). In dieser Schulung zu den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfahren Sie, was gemäß HinsSchG und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu erfüllen ist und wie Sie das Geforderte unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Nutzen
Nach unserer Schulung kennen Sie die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die in diesem Kontext relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Sie kennen die gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse und wissen, welche Informationspflichten Sie gegenüber den Hinweisgebern haben.
Sie können eingehende Meldungen bewerten und mit Hinweisgebern kommunizieren.
Sie kennen die wesentlichen Grundlagen, um ein Hinweisgebersystem im Unternehmen rechtssicher betreiben zu können.
Zielgruppe
Mitarbeitende aus Unternehmen oder Kommunen, die im Rahmen des Hinweisgeber-Managements mit der Entgegennahme von Hinweisen durch Whistleblower beauftragt werden und eine Schulung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz benötigen; Verantwortliche bestehender Meldestellen; Mitarbeitende aus dem Compliance-Bereich; Chief Compliance Officer
Inhalte
Schulung zu rechtlichen Grundlagen insbesondere aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Kommunikation zur Nutzung von Hinweisgebersystemen
Verhaltensregeln im Umgang mit Hinweisgebern
Prozess für die Bearbeitung eingehender Meldungen
Quelleneinschätzung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung
Gezielte Rückfragen formulieren
Datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten
Geheimhaltungspflichten
Unterrichtungspflichten gegenüber Hinweisgebern
Dokumentationspflichten
Auskunftsansprüche von Dritten und Behörden
Schutz der Identität von Hinweisgebern
Bußgeldvorschriften
Hinweise
Diese Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfüllt die Anforderungen an einen Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG.
Dieses Seminar ist auch als Rezertifizierungsseminar im Bereich Compliance geeignet.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
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