Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Ungesichertes Arbeiten in großen Höhen kann zu schlimmen Unfällen führen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist notwendig, wenn Sicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind. Die Befähigte Person ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz sowie die Prüfung der PSA gegen Absturz (DGUV-Grundsatz 312-906).
Nutzen
Sie wissen, wie Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz regelmäßig prüfen.
Sie lernen durch Demonstrationen und Übungen die Nutzung verschiedener Schutzsysteme kennen.
Praxisübungen helfen Ihnen dabei, Verschleiß oder falsche Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu erkennen.
Sie erhalten einen Nachweis über Ihre Sachkunde in Anlehnung an DGUV Grundsatz 312-906.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister, Vorarbeiter, Poliere und andere, die Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsgeschirren durchführen sollen.
Anforderungen
Mindestalter von 18 Jahren
Persönliche Eignung des Teilnehmers zur Sachkundigen-Tätigkeit
Grundkenntnisse im Umgang mit PSAgA & RA sowie ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse mit der regelkonformen Anwendung
Inhalte
Arbeitsschutz- u. Unfallverhütungsvorschriften (ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV etc.)
Anerkannte Regeln der Technik (z.B. DIN EN)
Bauarten von Halte-, Auffang- und Rettungssystemen
Bewertung, Auswahl, Bestandteile
Pflichten der Befähigten Person / eines Sachkundigen
Betriebsanweisungen
Gebrauchsanleitung / Sicherheitsinformationen der Hersteller
Einsatz und Verwendungsbereiche der PSA gegen Absturz
Aufbewahrung, Pflege, Lebensdauer
Anschlageinrichtungen
Organisation der Prüfung durch die Befähigte Person
Übungen zu Einsatz und Funktion diverser Bauarten der PSA
Kenntnisüberprüfung
Hinweise
Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen (BetrSichV und TRBS 1203). Die Auswahl und Bestellung erfolgt durch den Unternehmer.
Die in den DGUV-Prüfgrundsatz enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus.
Die Teilbereiche SZP, SKT, VSG der SVLFG sowie Bergsportausrüstungen, SFA-S und STEP gemäß DGUV Grundsatz 312-906 sind nicht Inhalt dieser Fach- / Sachkunde!
Revisionspflichtige Rettungs- und Höhensicherungsgeräte dürfen nur vom Hersteller oder vom Hersteller autorisierten Personen geprüft werden.
Anschlagpunkte nach DIN EN 795 (Typ A, C und D) dürfen nicht durch Sachkundige gemäß DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
Terminauswahl für Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz.
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Weitere Informationen zum Thema PSA gegen Absturz:
Welche Arten von Anschlagpunkten für PSA gegen Absturz gibt es?
Anschlagpunkte (PSA) bzw. Anschlaghilfsmittel, oft auch Sekuranten genannt, sind als sichere Befestigungspunkte ein sehr wichtiger Aspekt der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Sie müssen in der Lage sein, den Kräften standzuhalten, die bei einem Absturz, bei seilunterstützten Arbeiten oder der Rettung wirken. Ein zuverlässiger Anschlagpunkt ist wichtig, um maximale Sicherheit zu bieten und bildet die Grundlage eines Anschlagsystems. Wird er falsch ausgesucht, kann das Gesamtsystem versagen.
Die EN795-Norm definiert die Klassifizierung und die Eigenschaften der Anschlagpunkte, die gemäß den Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Anschlagpunkten - auch Sekuranten genannt:
Mobile Anschlagpunkt gehören zur Klasse B und E nach EN795. Klasse B umfasst temporäre Anschlagpunkte wie Stahlschlingen, Gerüsthaken oder Bandschlingen. Klasse E bezieht sich auf durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen für horizontale Flächen mit begrenzter Abweichung von bis zu 5 Grad.
Permanente Anschlagpunkte sind in den Klassen A, C und D eingeteilt. Klasse A umfasst ortsfeste Anschlagpunkte an vertikalen, horizontalen oder geneigten Flächen. Klasse C bezieht sich auf horizontale Kabelsysteme mit einer Bewegung von bis zu 15 Grad. Klasse D nutzt waagrechte, starre Anschlagschienen zur Befestigung.
Für Fassaden oder Dächer gibt es spezielle Anschlagpunkte die z. B. in Beton verankert oder eingedübelt, durch Stahl oder Holz gekontert, durchdringungsfrei auf Metallfalzprofile geklemmt oder auf Bitumen/Folie verschweißt werden. Diese Dach Anschlagpunkte werden oft auch in Kombination mit einer sogenannten Anschlageinrichtung als komplettes System genutzt. Für Einmaltätigkeiten die auf einem Flachdach durchgeführt werden müssen, bieten sich durch ihr Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen an.
Die sorgfältige Auswahl eines Anschlagpunktes, unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und der EN795-Klassifizierung, ist entscheidend, da ein Fehler das gesamte Sicherheitssystem gefährden und Sicherheitsrisiken verursachen kann. Ein präzise gewählter Anschlagpunkt bildet das Fundament der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Welche Anschlagpunkte dürfen nach DGUV Grundsatz 312-906 durch einen Sachkundigen geprüft werden?
Aufgrund von Anschlagpunkte Vorschriften, wie dem DGUV Grundsatz 312-906, sind Anschlagpunkte (PSA) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach deren Bedarf, mindestens jedoch innerhalb von 12 Monaten auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person zu prüfen. Dabei ist eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen auf Verschleiß, Alterung und Korrosion, witterungsbedingte Schäden sowie chemische/thermische Schäden. Hierzu muss der Prüfer über entsprechende Produktkenntnisse verfügen. Dieser Nachweis muss i.d.R. durch eine Schulung beim Hersteller erbracht werden.
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015/2181 ändert den Geltungsbereich für Teile der EN 795. Er stellt fest, dass nur die Typen B und E bewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.
Dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen Typ A, C und D sind kein Bestandteil des DGUV Grundsatzes 312-906.
Wer darf Anwender unterweisen?
Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt u. a. die Anforderungen an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden von Personen, die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) beruflich verwenden. Nicht berücksichtigt sind in diesem Grundsatz Personen, die Seilzugangs- und Positionierungsverfahren anwenden und Einsatzkräfte der Feuerwehren, des THW und der Hilfeleistungsorganisationen.