Bau, Gebäude und Immobilien

Bekämpfung von Schadnagern. Sachkunde erweitern gemäß GefStoffVerordnung.

  • Seminar
  • Präsenz
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  • Zertifikat
Seminarnummer: 05257

Für Sachkundige nach § 4 TierSchG und Biozidrecht. Kompaktfortbildung in einem Tag.

Wer berufsmäßig Schadnager (Ratten und Mäuse) bekämpft und bereits nach dem Tierschutzgesetz § 4 (Töten von Wirbeltieren) und dem Biozidrecht sachkundig ist, muss seit dem 01.03.2018 zusätzlich sachkundig nach Gefahrstoffverordnung, Anh. I, Nr. 3, sein. Der Einsatz von Rodentiziden, die als gefährliche Stoffe und Zubereitungen gelten, ist dann weiterhin möglich.

Nutzen

  • Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, welches die Sachkunde nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge bescheinigt und als Nachweis der regelmäßigen Fortbildung für bereits Sachkundige zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Rodentizide) gilt.
  • Das Seminar ist behördlich anerkannt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Berlin).

Abschluss

Zertifikat

Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde zum Bekämpfen von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung.

Zielgruppe

Berufliche Anwender von Rodentiziden, die bereits die Sachkunde nach Tierschutzgesetz und Biozidrecht besitzen und die seit dem 01.03.2018 neu geforderte Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung erlangen wollen.

Anforderungen

  • Nachweis der Sachkunde zur Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge gemäß § 4 Tierschutzgesetz.
  • Nachweis einer Schulung nach Biozidrecht zu Risikominderungsmaßnahmen (RMM) für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen.
Diese Nachweise sind zwingend erforderlich und bei der Anmeldung vorzulegen.

Inhalte

  • Chemikaliengesetz und CLP-Verordnung
  • Verhalten bei Vergiftungsfällen
  • Allgemeine Grundlagen der Toxikologie, LD50
  • Gefährlichkeitsmerkmale (akute Toxizität, spezifisch zielorgantoxisch, reproduktionstoxisch)
  • Gefahrstoffverordnung, Anwendungsbereich Anhang I Nr. 3
  • Verhalten des Wirkstoffs im Nicht-Zielorganismus, Primär- und Sekundärvergiftungen
  • Chemisches Verhalten der Schädlingsbekämpfungsmittel in der Umwelt
  • Zulassung von Rodentiziden nach Biozidverordnung, Risikominderungsmaßnahmen
  • Transport, Lagerung, Reinigung und Entsorgung der Präparate

Hinweise

Für den erstmaligen Erwerb der Sachkunde bieten wir das Seminar "Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Gefahrstoffverordnung und Tierschutzgesetz § 4 (Töten von Wirbeltieren)." (Sem.-Nr. 05256) an.
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