Bekämpfung von Schadnagern. Sachkunde erweitern gemäß GefStoffVerordnung.
Für Sachkundige nach § 4 TierSchG und Biozidrecht. Kompaktfortbildung in einem Tag.
Wer berufsmäßig Schadnager (Ratten und Mäuse) bekämpft und bereits nach dem Tierschutzgesetz § 4 (Töten von Wirbeltieren) und dem Biozidrecht sachkundig ist, muss seit dem 01.03.2018 zusätzlich sachkundig nach Gefahrstoffverordnung, Anh. I, Nr. 3, sein. Der Einsatz von Rodentiziden, die als gefährliche Stoffe und Zubereitungen gelten, ist dann weiterhin möglich.
Nutzen
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Zielgruppe
Berufliche Anwender von Rodentiziden, die bereits die Sachkunde nach Tierschutzgesetz und Biozidrecht besitzen und die seit dem 01.03.2018 neu geforderte Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung erlangen wollen.Voraussetzungen
- Nachweis der Sachkunde zur Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge gemäß § 4 Tierschutzgesetz.
- Nachweis einer Schulung nach Biozidrecht zu Risikominderungsmaßnahmen (RMM) für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen.
Abschluss
Zertifikat
Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde zum Bekämpfen von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Für den erstmaligen Erwerb der Sachkunde bieten wir das Seminar "Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Gefahrstoffverordnung und Tierschutzgesetz § 4 (Töten von Wirbeltieren)." (Sem.-Nr. 05256) an.Terminauswahl
Bekämpfung von Schadnagern. Sachkunde erweitern gemäß GefStoffVerordnung.
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