Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
Nutzen
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Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß VDI 2194 für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane.
Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend DGUV Vorschrift 52 Krane (alt BGV D6) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
Erwerb des TÜV-Ausweises
Zielgruppe
Personen, die als Brücken- und Portalkranführer eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, körperliche und geistige Eignung.
Abschluss
Bedienberechtigung
Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkrane
Inhalte des Seminars
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Rechtsgrundlagen DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 Kapitel .2.8
Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
Krantechnik und Kranbetrieb
Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Anschlagen von Lasten
Bedienen der Krananlage
theoretische und praktische Abschlussprüfung
Wichtige Hinweise
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
Lernen Sie als Anschläger oder Kranführer
in dieser Schulung das sichere und
richtige Anschlagen von Lasten.
9 Termine verfügbar
8 Unterrichtseinheiten
ab 590,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
ab 702,10 €Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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ab 925,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.