Mobilität
Brücken- und Portalkranführer.
- Seminar
- Präsenz
- 3 Termine verfügbar
- 32 Unterrichtseinheiten
- Bedienberechtigung
Seminarnummer: 05238
Erwerben Sie die nötige Grundqualifikation in Theorie und Praxis.
Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
Nutzen
- Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß VDI 2194 für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane.
- Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend DGUV Vorschrift 52 Krane (alt BGV D6) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
- Erwerb des TÜV-Ausweises
Abschluss
Bedienberechtigung
Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkrane
Zielgruppe
Personen, die als Brücken- und Portalkranführer eingesetzt werden.
Anforderungen
Mindestalter 18 Jahre, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, körperliche und geistige Eignung.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 Kapitel .2.8
- Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
- Krantechnik und Kranbetrieb
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Anschlagen von Lasten
- Bedienen der Krananlage
- theoretische und praktische Abschlussprüfung
Hinweise
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.