Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen größer 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Beschäftigungsgeber interne Meldestellen einzurichten. Diese müssen Meldekanäle zur Verfügung stellen und Hinweisgeber schützen. Sie erhalten relevantes Wissen u.a. für die Implementierung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, zur bußgeldbewehrten Gewährleistung von Vertraulichkeit und zum Ergreifen von Folgemaßnahmen.
Nutzen
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Sie kennen die Anforderungen des HinSchG und wissen, wie Sie Ihre Pflichten als Beschäftigungsgeber umsetzen können.
Sie erfahren, mit welchen Werkzeugen und Verfahren Sie den Anforderungen gerecht werden, um sichere Meldekanäle im Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
Sie vermeiden hohe Bußgelder, die auch schon bei fahrlässigen Pflichtverletzungen drohen.
Sie gewinnen im Rahmen dieses Seminares die Möglichkeit ein fachliches Netzwerk aufzubauen.
Zielgruppe
Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Entscheider, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Revision, Organisation und Risikomanagement sowie für Compliance Officer und Datenschutzbeauftragte.
Inhalte des Seminars
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Was bedeutet Whistleblowing?
Was besagt das neue HinSchG (Regierungsentwurf) zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (RL EU 2019/1937)?
Einrichtung und Betrieb interner Meldekanäle
Wie vermeide ich eine Offenlegung (Presse/Social Media)?
Maßnahmen zum Vertraulichkeitsschutz
Welche Risiken bestehen, wenn ich das Gesetz nicht oder mangelhaft umsetze?
Welche Sanktionen drohen wofür?
Wie bereite ich mein Unternehmen vor?
Auswahl des optimalen Hinweisgebersystems im Unternehmen
Nutzung externer Systeme
Beteiligung des Sozialpartners
Wichtige Hinweise
Aller Voraussicht nach setzt das Hinweisgeberschutzgesetz die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kürze in nationales Recht um. Unser Seminar informiert Sie tagesaktuell über die Entwicklungen und gibt selbstverständlich Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (Regierungsentwurf).
Dieses Seminar ist auch geeignet als Rezertifizierungsseminar für den Compliance Officer (TÜV) und Geldwäschebeauftragter (TÜV).
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Verpflichtete des Finanz- und Nichtfinanzsektors gemäß GwG.
5 Termine verfügbar
32 Unterrichtseinheiten
3.645,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
4.337,55 €Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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845,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.