Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 5 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Weiterbildung zur Einführung in die Anforderungen des HinSchG.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Beschäftigungsgeber interne Meldestellen einzurichten. Diese müssen Meldekanäle zur Verfügung stellen und Hinweisgeber schützen. Sie erhalten relevantes Wissen u.a. für die Implementierung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, zur bußgeldbewehrten Gewährleistung von Vertraulichkeit und zum Ergreifen von Folgemaßnahmen.
Video-FAQ-Clip1: Für welche Unternehmen ist das HinschG relevant?
Video-FAQ-Clip2: Was ist eine Meldestelle?
Video-FAQ-Clip3: Wer kann Whistleblowing Officer werden?
Video-FAQ-Clip4: Ist der Beauftragte für Hinweisgebersysteme ein Job der Zukunft?
Nutzen
- Sie kennen die Anforderungen des HinSchG und wissen, wie Sie Ihre Pflichten als Beschäftigungsgeber umsetzen können.
- Sie erfahren, mit welchen Werkzeugen und Verfahren Sie den Anforderungen gerecht werden, um sichere Meldekanäle im Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
- Sie vermeiden hohe Bußgelder, die auch schon bei fahrlässigen Pflichtverletzungen drohen.
- Sie gewinnen im Rahmen dieses Seminares die Möglichkeit ein fachliches Netzwerk aufzubauen.
Zielgruppe
Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Entscheider, Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Recht, Compliance Officer sowie alle Personen, die Meldekanäle betreiben bzw. in Zukunft betreiben sollen.
Inhalte
- Was bedeutet Whistleblowing?
- Was besagt das neue HinSchG zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (RL EU 2019/1937)?
- Einrichtung und Betrieb interner Meldekanäle
- Wie vermeide ich eine Offenlegung (Presse/Social Media)?
- Maßnahmen zum Vertraulichkeitsschutz
- Welche Risiken bestehen, wenn ich das Gesetz nicht oder mangelhaft umsetze?
- Welche Sanktionen drohen wofür?
- Wie bereite ich mein Unternehmen vor?
- Auswahl des optimalen Hinweisgebersystems im Unternehmen
- Nutzung externer Systeme
- Beteiligung des Sozialpartners
Hinweise
- Dieses Seminar ist auch geeignet als Rezertifizierungsseminar für den "Compliance Officer (TÜV)" und "Geldwäschebeauftragter (TÜV)".