Technik
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis).
- Seminar
- Präsenz
- 19 Termine verfügbar
- 40 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
- Garantietermine vorhanden
Seminarnummer: 07110
Gewinnen Sie an Flexibilität durch die vorschriftenkonforme Zusatzqualifikation.
Gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten können mit einer Zusatzqualifikation auch von Nicht-Elektrikern erledigt werden. Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten können definierte elektrotechnische Arbeiten wie z. B. Instandhaltungsarbeiten eigenverantwortlich durchgeführt werden.
Nutzen
- Mittels praktischer Übungen lernen Sie, wie Sie sicherheitsgerecht und normenkonform an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten.
- Sie können mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
Zielgruppe
Handwerker in verschiedenen Gewerken, Kundendienstmonteure, Hausmeister von Verwaltungen, Mitarbeiter von Behörden, Versicherungen und Industrie.
Anforderungen
Zusätzlich zu dem Seminar ist der Nachweis von 40 Std. Theorieausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (z.B. Seminar 07100 ) erforderlich, um den Richtlinien der DGUV zu entsprechen. Nach der Ausbildung muss eine Einweisung im Betrieb durch eine Fachkraft erfolgen. Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Inhalte
- Messen von Grundgrößen wie Strom, Spannung, Widerstand
- Messtechnische Überprüfung von elektromagnetischen Schalt- und Installationsgeräten, z.B. Wicklungs-, Windungs-, Körper-, Leiterschluss
- Umgang mit Leitungen und Kabeln
- Aufbau und Verdrahtung von Elektroinstallationsgrundschaltungen
- Lesen von Schaltplänen
- Anschlussbezeichnungen von Tastern, Schützen und Zeitrelais
- Auswahl und Auswechseln von Schaltgeräten
- Grundschaltungen von Schützschaltungen, Geräten und Motoren
- Fehlersuche
- Abschlussprüfung
Hinweise
- Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.