Bau, Gebäude und Immobilien
Fachkraft für Wasserschadenbeseitigung.
- Seminar
- Präsenz
- 8 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
- Garantietermine vorhanden
Seminarnummer: 17525
Mit Kompetenz in Qualität, Sicherheit und Kosteneffizienz Gebäude-Wasserschäden professionell beseitigen.
Als geprüfte Fachkraft für Wasserschadenbeseitigung können Sie Wasserschäden fachgerecht diagnostizieren und entsprechende Bautrocknungsverfahren effizient und wirtschaftlich vertretbar anwenden. Beherrschen Sie baurelevante Normen, Vorschriften und Richtlinien und vermeiden Sie so unnötig hohe Energiekosten, Schäden oder Gesundheitsbelastungen.
Nutzen
- Sie lernen Neuerungen bei Normen, Verordnungen und Richtlinien kennen.
- Sie können Planungs- und Ausführungsmängel fachgerecht beurteilen und diese bereits gezielt im Vorfeld vermeiden.
- Sie beherrschen die richtige Auswahl technisch und wirtschaftlich geeigneter Trocknungsverfahren.
Abschluss
Zertifikat
Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie als „Fachkraft für Wasserschadenbeseitigung“.
Zielgruppe
Handwerker und Techniker aus dem Bereich Wasserschadensanierung und Wohnimmobilienverwalter.
Inhalte
- Basiswissen zu Baustoffen, Baukonstruktionen, Bauphysik
- Schadensursache erkennen und bewerten
- Erkennen und Bewerten von mikrobiellem Befall
- Methoden der Dekontamination, Desinfektion, Keimreduzierung
- Methoden und technische Hilfsmittel zur Leckageortung
- Verfahren und Geräte der Trocknungstechnik
- Grundprinzip der technischen Austrocknung
- Trocknung von Bauteilen und Fußbodenkonstruktionen
- Trocknung von Decken und Wandkonstruktionen
- Wahl des geeigneten Trocknungsverfahrens mit Blick auf Erfolg und Kosten
- Dimensionierung einer Trocknungsanlage und Berechnungsbeispiele
- Trocknungserfolgsprüfung und Dokumentation
- Prüfung „Fachkraft für Wasserschadenbeseitigung“
Hinweise
Mit dieser Weiterbildung erfüllen Sie die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter. Dieses Seminar umfasst 12 Zeitstunden Fortbildung nach den Anforderungen von §34c GewO (Gewerbeordnung) und der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).