Persönlichkeitsrechte im Spannungsverhältnis von Sicherheitsinteressen, Datenschutz und Strafverfolgung.
Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG (Novelle 2024) zulässig? Was aus Sicht der Betreiber gemäß Art. 6 DSGVO zu tun ist, erfahren Sie in unserem Seminar!
Nutzen
Sie erhalten konkrete Handlungsanweisungen zur Einrichtung, Prüfung und Kontrolle Ihrer Videoüberwachung gemäß DSGVO.
Sie erfahren, welche Haftungsrisiken bestehen und wie ihr Eintritt verhindert wird.
In diesem Seminar werden Handlungsspielräume aufgrund realer Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung) aufgezeigt und diskutiert.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte, Mitarbeitende aus den Bereich IT, IT-Sicherheit und Organisation.
Inhalte
Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Videoüberwachung, Einsatz optischer Systeme
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Videoüberwachung nach EU-DSGVO und BDSG.
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Ihre Experten
Stefan Maas
Fachanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Gründer und Inhaber einer seit 1998 auf die Bereiche Kommunikation, Marken, Werbung und Datenschutz spezialisierten Kanzlei. Er ist beratend, vor Gericht und seit Jahren als Fachdozent tätig.