Sie kennen die technischen Regeln und
erfüllen die Anforderungen gemäß § 62 AwSV
an einen betrieblich Verantwortlichen.
Betreiber, Errichter und Planer
von Biogasanlagen und JGS (Jauche, Gülle und
Silagesickersäfte)-Anlagen benötigen für die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb eine betrieblich verantwortliche Person. Diese muss die einschlägigen Technischen Regeln (TRwS) kennen, um die Sachkunde gemäß § 62 AwSV zu erhalten.
Nutzen
Sie kennen die einschlägigen technischen Regeln für Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.
In Kombination mit dem WHG-Grundkurs erhalten Sie mit diesem Fachkurs die für eine betrieblich verantwortliche Person im Fachbetrieb erforderliche Sachkunde.
Zielgruppe
Dieser Fachkurs richtet sich an betrieblich Verantwortliche und sonstige Mitarbeiter von WHG-Fachbetrieben, die Tätigkeiten an JGS-Anlagen ausführen, sowie an Betreiber, Planer und Behördenvertreter.
Anforderungen
Erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs (Seminar-Nr. 12015).
Inhalte
AwSV Anlage 7
TRwS 792
TRwS 793
Rückhaltekonzepte
Qualitätssicherung während der Errichtung
Hinweise
Das Seminar endet mit einer Erfolgskontrolle.
In Kombination mit dem WHG-Grundkurs (Seminar-Nr. 12015) erhalten Sie mit diesem Fachkurs den Nachweis über die fachspezifischen Kenntnisse als betrieblich verantwortliche Person gemäß § 62 AwSV.
Alternativ erfüllt das Seminar die Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung von betrieblich verantwortlichen Personen gemäß § 63 AwSV.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.