Workshop Doppelte Wesentlichkeit.
- Seminar
- Präsenz
- Jederzeit verfügbar
- 6 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
Erfahren Sie, wie Sie mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse die Anforderungen der CSRD erfüllen können.
Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der zentrale Baustein der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischem Recht. Der Workshop erklärt die Methodik und hilft, sich in wenigen Schritten auf die CSRD-konforme Durchführung und Dokumentation des Analyseverfahrens vorzubereiten. Unser Workshop zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist besonders relevant für Unternehmen, die demnächst den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Die europäische Berichtspflicht „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Mittels dieses Verfahrens wird bewertet, welche Themen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wesentlich und somit berichtspflichtig sind. Dabei wird die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten immer aus zwei Perspektiven betrachtet: der Inside-Out-Perspektive (Wirkungsperspektive) und der Outside-In-Perspektive (Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit). Die Wirkungsperspektive analysiert, wie sich die Unternehmensaktivitäten auf Umwelt und Menschen auswirken. Die Outside-In-Perspektive betrachtet die finanziellen Folgen für das Unternehmen, die sich aus externen Nachhaltigkeitsaspekten, beispielsweise dem Klimawandel oder der Ressourcenknappheit, ergeben oder ergeben könnten. Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend strategisch auszurichten. Fehlt sie oder wird sie unzureichend umgesetzt, kann dies Nachhaltigkeitsziele gefährden und Risiken bezüglich der Stakeholder- und Investorenkommunikation drohen. Zudem kann ein Haftungsrisiko der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft entstehen. Gut umgesetzt, fördert sie eine zielgerichtete Unternehmenssteuerung und trägt dazu bei, Nachhaltigkeitsziele erreichen zu können. Ihr Wissen über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse zu vertiefen, ist das Ziel dieses Workshops. Zusätzlich erhalten Sie Empfehlungen für wichtige Handlungsschritte und Raum für Ihre Fragen. Wir bieten einen vollumfänglichen Service mit langjähriger Erfahrung. Mit der TÜV Rheinland Group verfügen wir auch in weiteren Bereichen über vertiefte Expertise. Unseren Kunden stehen wir zur Seite, bieten Orientierung und schaffen Struktur. Wir vereinfachen Komplexes und bringen Sie schnell ans Ziel. Der Workshop ist ausschließlich für Unternehmen buchbar und kann entweder online oder vor Ort stattfinden. Ort und Termin erfolgen nach Absprache. Ansprechpartnerin: Lena Engel, Director Sustainability & Team Leader TÜV Rheinland Consulting Dies ist eine Veranstaltung der TÜV Rheinland Consulting und wird von dieser auch durchgeführt. Die TÜV Rheinland Consulting GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere wegen Mängeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie unerlaubter Handlung - nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Umsatz oder Gewinn, Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von Betriebsstillstand oder Produktionsausfall. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Fall von a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Darüber hinaus haftet die TÜV Rheinland Consulting GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit die TÜV Rheinland Consulting GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, ist die Haftung der TÜV Rheinland Consulting GmbH bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit die Haftung hiernach ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und sonstigen Mitarbeitern der TÜV Rheinland Consulting GmbH sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Verjährung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit nicht vertraglich schriftlich anderweitig geregelt, haftet die TÜV Rheinland Consulting GmbH aus diesem Vertrag lediglich gegenüber dem Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber sonstigen Dritten ist mit Ausnahme der Haftung aus Delikt ausgeschlossen.Nutzen
Zielgruppe
Inhalte
Hinweise
E-Mail: Sustainability-Consulting@tuv.com
b) Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
c) Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.