Schädlingsbekämpfer in Schutzanzug mit DrucksprüherSchädlingsbekämpfer in Schutzanzug mit Drucksprüher

Schädlingsbekämpfung

Weiterbildung im Bereich Schädlingsbekämpfung.

Vertiefen Sie Ihr Wissen und erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat im Bereich Schädlingsbekämpfung.

Unter Schädlingsbekämpfung versteht man Maßnahmen zur Bekämpfung von Lebewesen, welchen sowohl die Natur als auch den Menschen befallen und starke negative Auswirkungen verursachen können. Hierbei kann die Gesundheit  des Menschen direkt oder indirekt, zum Beispiel durch Krankheitsübertragungen, gefährdet sein oder es kann sich um Vorrats- und Materialschädlinge handeln. Wir bilden mit unseren anerkannten Weiterbildungen alle Inhalte einer vollumfassenden und erfolgreichen Schädlingsbekämpfung ab. Neben den rechtlichen Grundlagen, der Angebotserstellung und Tipps zur einwandfreien Dokumentation, erhalten Sie bei uns insbesondere Informationen und Praxistipps zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Bekämpfungs- und Präventivmaßnahmen.

Einsatz von Blutgerinnungshemmstoffen zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen nur noch mit anerkannter Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung, Anhang 1 Nr. 4.4.

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung zum 01.10.2021 hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln. Der Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung auf Schädlingsbekämpfungsmittel hat sich stark erweitert. Vor der Novellierung fiel der Einsatz von gefährlichen Schädlingsbekämpfungsmitteln nur unter die Gefahrstoffverordnung, wenn die Anwendung bei anderen. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im eigenen Kanalbetrieb, oder auf eigenem landwirtschaftlichen Betrieb fielen nicht unter den Anwendungsbereich der alten Gefahrstoffverordnung. Das hat sich jetzt geändert! Jede Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, die aktut toxisch Kat. 1 -3 oder spezifisch zielorgantoxisch wirken, oder für den geschulten berufsmäßigen Verwender zugelassen sind, fällt unter den § 15c der neuen Gefahrstoffverordnung.

Was bedeutet das für die kommunale Rattenbekämpfung?

Für die Rattenbekämpfung in der Kanalisation reicht die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz mit Zertifikat über eine Schulung zu Risikominderungsmaßnahmen nicht mehr aus. Seit dem 01.10.2021 ist zusätzlich eine anerkannte Sachkunde nach Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung erforderlich. Diese umfasst 3 Schulungstage, mit einer gefahrstoffrechtlich anerkannten Prüfung. Mitarbeiter, die vor dem 01.10.2021 bereits Ratten in der Kanalisation mit der alten Sachkunde nach § 4 Tierschutzgesetz bekämpft haben, haben nach § 25 der Gefahrstoffverordnung 4 Jahre Zeit, die gefahrstoffrechtliche Sachkunde nachzuholen! Bereits seit 01.10.2021 ist der Einsatz von Nagetierbekämpfungsmitteln mit blutgerinnungshemmender Wirkung im Rahmen seines Berufes bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde anzuzeigen. Das gilt für alle Unternehmen und Einrichtungen, bei denen Rodentizide mit blutgerinnungshemmender Wirkung ausgebracht werden, wie Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Städte und Kommunen mit eigener Rattenbekämpfung (auch im Kanalsystem), sowie für alle Landwirte, welche die Nagetierbekämpfung auf Ihren Höfen selber durchführen. Berufliche Anwender von Nagetierbekämpfungsmitteln, die nach 2014 bei der TÜV Rheinland Akademie den Sachkundekurs zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz mit Schulung über Risikominderungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen haben, können mit einer 1-Tages Ergänzungsschulung und dem Nachweis von 3 Monaten Berufspraxis in der Nagetierbekämpfung Nachweis über die Sachkunde für den Einsatz von Rodentiziden mit blutgerinnungshemmender Wirkung nach der neuen Gefahrstoffverordnung erlangen.

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