Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 8 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Schulung zur sicheren Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Meldestelle betreuen und professionell kommunizieren.
Beauftragte für Hinweisgebersysteme betreuen die von Unternehmen einzurichtende Meldestelle und kommunizieren mit Whistleblowern (Hinweisgebern). In dieser Schulung zu den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfahren Sie, was gemäß HinsSchG und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu erfüllen ist und wie Sie das Geforderte unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Nutzen
- Nach unserer Schulung kennen Sie die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die in diesem Kontext relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben.
- Sie kennen die gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse und wissen, welche Informationspflichten Sie gegenüber den Hinweisgebern haben.
- Sie können eingehende Meldungen bewerten und mit Hinweisgebern kommunizieren.
- Sie kennen die wesentlichen Grundlagen, um ein Hinweisgebersystem im Unternehmen rechtssicher betreiben zu können.
Zielgruppe
Mitarbeitende aus Unternehmen oder Kommunen, die im Rahmen des Hinweisgeber-Managements mit der Entgegennahme von Hinweisen durch Whistleblower beauftragt werden und eine Schulung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz benötigen; Verantwortliche bestehender Meldestellen; Mitarbeitende aus dem Compliance-Bereich; Chief Compliance Officer
Inhalte
- Schulung zu rechtlichen Grundlagen insbesondere aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Kommunikation zur Nutzung von Hinweisgebersystemen
- Verhaltensregeln im Umgang mit Hinweisgebern
- Prozess für die Bearbeitung eingehender Meldungen
- Quelleneinschätzung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Gezielte Rückfragen formulieren
- Datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten
- Geheimhaltungspflichten
- Unterrichtungspflichten gegenüber Hinweisgebern
- Dokumentationspflichten
- Auskunftsansprüche von Dritten und Behörden
- Schutz der Identität von Hinweisgebern
- Bußgeldvorschriften
Hinweise
- Diese Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfüllt die Anforderungen an einen Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG.
- Dieses Seminar ist auch als Rezertifizierungsseminar im Bereich Compliance geeignet.