Befähigte Person zur Prüfung von Stetigförderern.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 1 Termin verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
Fachkunde für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Stetigförderern.
Jeder Betreiber von Stetigförderern ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Das Seminar vermittelt rechtliche und technische Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme sowie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen an Stetigförderern. Die Teilnehmer erhalten die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung.
Nutzen
- Das Seminar vermittelt essenzielles Wissen zu rechtlichen und technischen Begriffen, Inbetriebnahme sowie den effizienten Maßnahmen für Wartung, Instandhaltung und Kontrolle von Stetigförderern.
- Sie erhalten praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhaltungsleiter, Führungspersonal Technik, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Stetigförderern durchführen/sollen.
Inhalte
- Begriffsbestimmungen, rechtliche Grundlagen (u.a. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 100-500, Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Zur Prüfung befähigte Person
- Voraussetzungen und Anforderungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Verantwortung und Haftung
- Unfall, Unfallursachen, Unfallauswertung
- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitstechnische Anforderungen
- Wartung und Überprüfung von Stetigförderern
- Organisation und Durchführung der Prüfungen, Prüfungsintervalle
- Erforderliche Dokumentation, Prüfbuch
Hinweise
- Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung (zeitnahe berufliche Tätigkeit) verfügen (s. auch BetrSichV und TRBS 1203). Die Auswahl und Bestellung erfolgt durch den Unternehmer.
- Ihr neues PLUS: kostenfreier Zugang zu unserer Safety Toolbox unter https://akademie.tuv.com/safety-toolbox.